Post händigt Paket wegen abgelaufenem Ausweis nicht aus …?

14 Antworten

das problem hatte ich auch schon.sie wollte mir das paket einfach nicht aushändigen,weil sie meinte sie könnte die identität so nicht prüfen.

auch als ich ihr diverse andere beweismittel (führerschein,...) vorzeigen wollte,wollte sie mir das paket nicht aushändigen.

es gibt nun 2 möglichkeiten: 1.nimm deinen reisepass als identitätsnachweis mit oder 2. kannst du einen freund (mit gültigem ausweis) bevollmächtigen,der dann das paket für dich abholt.

allerdings gibt es auch bestimmte pakete,die nur der empfänger abholen darf und bei denen man niemanden bevollmächtigen kann/darf (war bei mir der fal)

dagegen kann man dann nix machen. :/

Da hat die Dame am Schalter falsch gehandelt. Zur Ausgabe eines Paketes wird am Schalter auch der Führerschein akzeptiert, da er mit Lichtbild ist. Arbeite selbst am Schalter.Nur nicht für Pakete mit Identitätsnachweis (z.B. Computerspiele ab 18).

War das ein Paket mit Alters-und Identitätsprüfung ?

Wenn ja, dann ja dann hat sie auf jeden Fall keine andere Möglichkeit, als die Aushändigung abzulehnen. Da geht dann auch keine Vollmacht und kein Führerschein, leider.

Falls es ein gewöhnliches Paket ist kann sie das zwar ablehnen, es ist aber nicht sehr kulant...
Dann könntest Du aber jemanden bevollmächtigen oder einen Führerschein(falls vorhanden,natürlich oder einen Reisepass) verwenden.

Also, Pakete mit Inhalt FSK 18 von Amazon oder die Karte für die Packstation werden per Alters-und/ oder Identititätsprüfung verschickt, da hast Du dann leider schlechte Karten, wenn Du keinen gültigen Perso oder Reisepass hast.

da hättest du dich vorher kümmern müssen, das ist deine pflicht

Der BPA muß nicht gültig sein, das BPA Gesetz verlangt lediglich eine Besitzpflicht !


PepsiMaster  09.03.2012, 13:52
  • die Antwort hat mit der Frage nicht viel zu tun .. denn die Bestimmungen des Personalausweisgesetzes beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Behörden. DHL ist keine Behörde.

  • um der Ausweispflicht aus §1 PersAuswG zu genügen, muss der BPA sehr wohl gültig sein. Das geht aus den dazugehörigen Durchführungsgesetzen der Bundesländer hervor.

0