Polo Motorrad Rückgabe?
Hey Servus,
hab eine relativ dumme und kurze Frage da ich noch jung bin und mich mit Käufen nicht all zu gut auskenne. Ich hatte bei dennen 2 Artikel mit Karte gekauft und würde halt gerne einen zurück geben. Quittung und Zahlungsbeleg hab ich auch noch. Ist es jetzt möglich da einfach wieder vor Ort hinzugehen und denn Artikel zurück zu geben? Und bekomm ich da mein Geld zurück oder wird das dann eher was wie ein Gutschein.
Ich würd mich schonmal im Voraus bedanken!
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
vor Ort im Laden gekauft?
du kannst es versuchen - das wäre Kulanz vom Händler, muss er nicht zurücknehmen, es ist dein Eigentum.
wenn, kann er dir einen Gutschein geben, mehr muss er nicht machen.
Ein Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen hast Du aufgrund des Fernabsatzgesetzes. Aber eben nur, wenn Du etwas bestellt und nicht im Laden gekauft hast. Im Laden gilt das nicht - da muss der Verkäufer nichts zurück nehmen. Allerdings ist das bei Polo oder Louis kein Problem, sofern der Artikel noch neuwertig ist und keinerlei Gebrauchs- oder Anbauspuren trägt.
Geh hin und frag einfach mal nach.
Rein rechtlich hast du zwar keinerlei Anspruch, doch viele Geschäfte machen das aus Kulanz.
Quittung und Zahlungsbeleg hab ich auch noch. Ist es jetzt möglich da einfach wieder vor Ort hinzugehen und denn Artikel zurück zu geben?
Ja, sollte ohne weiteres möglich sein. Sofern es noch nicht zulange her ist. In der Regel beträgt die Umtauschfrist meist 14 Tage.
Und bekomm ich da mein Geld zurück oder wird das dann eher was wie ein Gutschein.
Kommt auf das Geschäft an. Bei machen kriegst Du dein Geld zurück, bei anderen nur einen Gutschein.
In der Regel beträgt die Umtauschfrist meist 14 Tage.
bei Onlinegeschäften JA
direkt beim Händler, nennt sich Kulanz. er muss gar nix
Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Sowohl Online als auch als auch vor Ort. Sofern der Artikel nicht beschädigt oder offensichtlich benutzt ist, oder generell vom Umtausch ausgeschlossen ist (wie z.B. Software oder Lebensmittel) und der Käufer den Kauf belegen kann, durch Rechnung oder Quittung. Kommt hier das Vertragsrücktrittsrecht nach § 356 Abs. 2 BGB zum targen.
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
das war ein klassisches Eigentor, das kommt hier gar nicht zum Tragen
er kann zurücknehmen, das nennt sich hier Kulanz, muss er nicht
aber nicht vergessen " hofflich nach fragen im LAden" weil MÜSSEN müssen sie nicht. Wenn sie es in gutschein oder Geld zurück geben, dann weil sie nett sind.Sie dürfen auch nein sagen. Also nett bleiben, da kommt man am weitesten.
Bei mir wurde bisher immer alles anstandslos umgetauscht. Egal ob Internet oder im Laden. Sofern die Quittung/Kassenzettel vorliegt und der Artikel nicht offensichtlich benutzt oder beschädigt war.
Dann geschah das aus Kulanz. Verpflichtet sind die Geschäfte dazu nicht.
Warum? Innerhalb von meist 4 Wochen kann man diverse Artikel ohne Angabe von Gründen zurück geben. Derr Käufer hat dann Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Ggf zwar mit Abstrichen, aber dennoch! Oder liege ich da daneben???
Schön wäre es, wenn man Angaben hätte, worum es geht.