Polizist gefragt: Personenbeförderung mit Aufsitzmäher

7 Antworten

Darf man mit einem Aufsitzrasenmäher (vmax 5kmh) Auf dem Hänger Personen mitnehmen?

Im öffentlichen Straßenverkehr darf so ein Fahrzeug GAR NICHT betrieben werden.

Antwort deshalb: NEIN.

Ganz klar: NEIN.

Weder das Fahrzeug, noch der Hänger sind dafür zugelassen.

Wahrscheinlich / möglicherweise hat der "Fahrer" auch gar keine Fahrerlaubnis - diese ist aber eine Mindestvoraussetzung, eine Person transportieren zu dürfen.


Crack  22.01.2014, 08:06

Im öffentlichen Straßenverkehr darf so ein Fahrzeug GAR NICHT betrieben werden.

Unsinn!

Weder das Fahrzeug, noch der Hänger sind dafür zugelassen.

Unsinn!

Wahrscheinlich / möglicherweise hat der "Fahrer" auch gar keine Fahrerlaubnis - diese ist aber eine Mindestvoraussetzung, eine Person transportieren zu dürfen.

Unsinn!

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fastlink  22.01.2014, 06:14

Leider total falsch.

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JulianEAZ230 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 21:18

Es Geht hier auch mehr um fusswege/Feldwege...und der Fahrer hat eine Fahrerlaubnis.

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wollyuno  22.01.2014, 10:44
@JulianEAZ230

auch feldwege gelten als öffendliche wege und da ist führerscheinpflicht und zulassung angesagt

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ganz klar nein, dann bräuchte das fahrzeug eine betriebserlaubnis die hat es entweder schon ab werk vom hersteller oder als einzelabnahme durch tüv zu bekommen.setzt die ganze lichttechnische ausrüstung nach STVZO plus 2 unabhängige bremsen voraus und das haben fast keine rasentraktoren,meist nur die gewerbliche ausführung

Aufsitzrasenmäher sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM). Sie werden auch Rasentraktor genannt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH bis 6 km/h sind zulassungsfreie Kfz. Es wird keine Zulassung, keine Betriebserlaubnis, kein Kennzeichen, keine Kfz-HaftpflichtVersicherung erforderlich, sie sind von der Kfz-Steuer befreit. (siehe hierzu § 1FZV, § 3 + § 4 FZV). Das es sich um Kraftfahrzeuge handelt, dürfen diese im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

Grundsätzlich sind Anhänger an SAM nicht zulässig, da SAM dazu da sind, Arbeiten zu verrichten und nicht um Güter zu transportieren. Werden im Anhänger Güter transportiert, so verliert das Zugfahrzeug (SAM) seine Zulassungsfreiheit. Außerdem sagt § 21 Abs. 2 Satz 4 StVO aus, dass man Personen auf der Ladefläche von Anhängern nicht mitnehmen darf (Ausnahme im Bereich Land- und Forstwirtschaft und geeigneten Sitzgelegenheit auf dem Anhänger).

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Früher einmal gab es den § 18 StVZO, dort war alles mit Motor und nur bis 6 km/h ausgenommen von der Zulassungspflicht.

Neues Gesetz, die FZV, was es nicht unbedingt einfacher macht (wie üblich), denn die einfache 6 km/h Grenze gilt seidem nicht mehr.

Mal direkt auf Deinen Fall einzugehen, sollte Dein Mäher nicht mehr wiegen als 350 Kg (leer(was anzunehmen ist)) und zudem eine durch seine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h schaffen, mit Fremdzündungsmotor mit maximal 50 ccm Hubraum versehen sein oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt ausgerüstet sein - dann hast Du ein sogenanntes "Vierrädriges Leichtfahrzeug".

Nach § 3 Abs. 2 Nr 1f ist dieses Fahrzeug sodann von der Notwendigkeit einer Zulassung ausgenommen.

Das bedeutet, Du kannst mit dem Teil dann ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr umhergondeln, entgegen dem, was man ansonsten hier so verzapft hat.

Zudem, nebenbei, untersuchen wir mal, ob Du wenigstens eine Versicherung bräuchtest. Schauen wir hierzu ins PflVG und erkennen deutlich - nein! Nach § 2 Abs. 1 Nr 6a bist Du auch da ausgenommen, hier gilt die 6 hm/h Grenze wieder (oder immernoch), da Dein Teil nur 5 Sachen macht, auch erledigt. Du kannst mit rumgondeln ohne Zulassung und ohne Versicherung.

Du musst das Fahrzeug dann nicht zulassen, das entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, sich ansonsten an die Vorschriften der StVO zu halten, diese gelten imemrnoch und auch für Dich uneingeschränkt.

Und da heißt es in § 21 Abs. 2 StVO : Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.

Auch das zwar hat eine Ausnahme, die jedoch (anscheinend) nicht greift und ist deswegen in seiner Tragweite klar und umfassend.

Nebenbei angemerkt, aus dem Kontext der Vorschrift geht hervor, dass hiermit die Anhänger hinter Kraftfahrzeugen gemeint sind und Dein Teil, auch wenn Du weder Zulassung noch Versicherung brauchst, ist immernoch ein Kraftfahrzeug.

Das bedeutet, Du kannst mit dem Teil herumfahren, ohne Zulasssung, wenn das Ding nur bis 350 Kg wiegt, nicht mehr als 50 ccm hat, nicht mehr als 4 kw bringt und nicht schneller als 45 Sachen läuft, Personen auf dem Anhänger dahinter jedoch mitnehmen ist nicht.


JulianEAZ230 
Beitragsersteller
 25.01.2014, 11:09

Soll heißen wenn ich mir ein vierrädriges leichtfahrzeug baue mit Platz für zb. 10 Leute (ohne Anhänger) darf ich damit rumheizen?

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siggibayr  27.01.2014, 13:32
@JulianEAZ230

Im Fahrerlaubnisrecht gibt es aber die 6 km/h Beschränkung nicht mehr. Seit dem 19. Januar 2013 dürfen in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren, die im Besitz des Führerscheins Klasse AM sind, entsprechend ausgelegte Fahrzeuge (Begrenzungen bei Gewicht, Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) lenken. Also, auch für das Leicht- Kfz mit bbH 6 km/h ist eine Fahrerlaubnis erforderlich, da es nicht unter die Ausnahmen nach § 4 FeV fällt..

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siggibayr  24.01.2014, 07:06

Ein Aufsitzrasenmäher ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM). Folglich kann die rechtliche Ausführung zu "Vierrädrigen Leicht-Kfz" hier nicht passend sein.

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Crack  22.01.2014, 08:14

Du musst das Fahrzeug dann nicht zulassen, das entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, sich ansonsten an die Vorschriften der StVO zu halten, diese gelten imemrnoch und auch für Dich uneingeschränkt.

Hinweis:

Dazu gehört auch die Ausrüstung mit Beleuchtung usw. nach StVZO, das hat nicht jeder.

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wollyuno  22.01.2014, 10:42
@Crack

und Betriebserlaubnis muss zwingend vorhanden sein,die gibt's nur durch tüv oder durch hersteller

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Da du damit eh nicht auf der Straße fahren darfst, interessiert es auch niemanden ob Du auf einem Hänger auf Deinem Privatgelände darauf Personen beförderst.