Polizist fragt: haben sie wirklich niemals etwas mit Betäubungsmittel zutun gehabt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist zwar schon älter aber vielleicht hilft meine Antwort anderen Personen :)

Vorweg, hättest du eine der beiden Fragen mit ja beantwortet hättest du sehr wahrscheinlich einen Drogentest machen müssen.

Die Polizei fragt sowas um Anhaltspunkte zu erhalten die eventuell weitere Maßnahmen wie etwa den Drogentest rechtfertigen bzw. die Fragen dienen auch dazu um herauszufinden mit wem man es zu tun hat. Im Großen und Ganzen also um schnell zu Filtern ob sich eine Kontrolle lohnt.

Richtig gemein ist hier die 2. Frage da es sich hierbei um angewandte Psychologie handelt. Sagst du bestimmt Nein und zeigst keinerlei nonverbale Reaktion wirkst du glaubwürdig und man lässt dich weiter fahren. Sagst du aber Nein und dein Körper zeigt Anzeichen von Stress oder du wendest dabei Beruhigungsgesten an (was man unterbewusst tut wenn man lügt), wirst du sehr wahrscheinlich kontrolliert.

Auch wäre möglich das man doch zugibt (wie du erwähnt hast) das man mal vor x Jahren was genommen hat. Damit wirkst du unglaubwürdig da du ja die erste Frage verneint hattest, die Folge -> Kontrolle. Das hinterlistige an dieser Konstellation ist das wenn dann der Drogenschnelltest positiv ist (bzw. der dann noch folgende Bluttest auch), du dir eine MPU erspielt hast^^

Warum?

Du hast zugegeben mal vor Jahren was genommen zu haben (1. Konsum). Der Drogentest beweist das du in letzter Zeit ebenfalls etwas konsumiert hast (2. Konsum). Damit bist du laut Gesetz kein Probierkonsument mehr sondern wegen dem Folgekonsum mind. Gelegenheitskonsument. Und das rechtfertigt eine MPU die dich deinen Führerschein kosten kann. Es spielt dabei keine Rolle ob du zum Zeitpunkt der Kontrolle aktiv unter Drogeneinfluss gestanden hättest es reicht völlig wenn der Bluttest "nur" Abbauprodukte nachweist. Stehst du zusätzlich dann noch unter Drogeneinfluss kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zusätzlich zur MPU dazu.

Fazit: Niemals irgendetwas zugeben und eventuell belastendes Aussagen (schon garkeinen Drogenkonsum egal wie lange es her ist!) ohne Anwalt. Den Polizisten aber stehts freundlich begegnen und soweit alles mitmachen sofern man nichts zu verbergen hat.


Zoppel 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 10:25

Besten Dank für die ausführliche Antwort!

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grundsätzlich: bei allen kontrollen jeglicher art durch die polizei bist du nur verpflichtet deinen volständigen namen,deine gültige meldeadresse,dein geburtsdatum und den geburtsort zu nennen.also reine angaben zur person.und mehr nicht !!! alles andere sind persönliche fragen die du nicht zu beantworten verpflichtet bist !!! polizisten verwickeln einen aus taktik in gespräche und stellen dann nebenbei so fragen wie: wo kommen sie gerade her und wohin wollen sie oder hatten sie schon mal mit der polzei zu tun. sage einfach höflich.: dazu mache ich keine angaben.polizisten sammeln aus diesen fragen anhaltspunkte um weitere massnahmen durchführen zu können.gib der polzei keine informationen und sie können dir keinen strick draus drehen.

Ich wüßte nicht, mit welcher Methode man einen BTM-Konsum nach etlichen Jahren noch nachweisen könnte.

Nur wenn es ein paar Tage her ist?

Das wäre wiederum zu einfach. Nachweisen kann man BTMs je nach Konstellation deutlich länger.

Erstmal musst du nur deinen Namen und Wohnort angeben, wo du herkommt oder hinwillst oder was du gemacht hast oder nicht musst du nicht angeben !

Lass es einfach sie könnten das Vermerken.

Woher ich das weiß:Hobby – Meistens gut im beraten