Darf ich in Deuschland einen Polizisten anschreien?
Kam heute morgen in eine Verkehrskontrolle (Routine, war nicht zu schnell oder ähnliches). Jedenfalls hatte der Polizist einen ziemlich scharfen Ton drauf. Nun bin ich ja auch nicht auf den Mund gefallen und kam ihn freundlich, aber in seiner Lautstärke zurück. :) Da meinte er, ich solle mir überlegen wie ich mit ihm rede. Habe ich jetzt was Verbotenes getan? Immerhin war es eine Routinekontrolle und da lasse ich mich nicht wie ein Schwerverbrecher anschreien. Autoritätsperson hin oder her...
11 Antworten
Nö, solange du den nicht beleidigst machst du dich nicht strafbar, solltest den aber auch nur in einem gewissen maß anschreien, ich meine wie es hineinschallt, schallt es zurück, selber SChuld.
Also mit selber Schuld meine ich den bullen, wenn er dich anschreit muss er damit rechenn das du zurückschreist.
ungelogen alle hier sind immer mies unfreundlich ohne grund, du hast eine normale frage gestellt und die heulen um deren leben rum
Ich würde damals zu 1200 Mark Geldstrafe verurteilt weil ich einem Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht habe worauf er die Flucht nach vorne machte und mich sofort wegen Beamtenbeleidigung anzeigte weil ich ihn mit Junger Mann angesprochen habe was er angesichts seiner 40 Jahre als beleidigend empfand weil das herablassend wäre.
Kein Scherz
Es steht im Grundgesetz geschrieben: "Jeder Mensch ist gleich zu behandeln" oder sowas. Ich hätte gesagt: Achten sie mal besser darauf, wie sie mit mir reden!" xD
Kommt wohl auf die Polente an die dir gegenüber steht. was du darfst und was du tust sind zwei verschiedene schuhe
Naja , im Endeffekt sitzt der gute am längeren Hebel, wenn du Bock auf eine Komplettkontrolle deines Fahrzeuges hast dann bitte.Ich habe mal gehört das wenn du zu einem Polizisten sagst wenn Sie möchten dann können Sie mich mal .......... Das dieses nicht als Beleidigung zählt da du Ihm jadie Wahl gelassen hättest, aber ich würde res trotzdem nicht sagen . Es ist doch so : Wie man in den Wald hineinschreit , soooo kommt es zurück,oder ? ;-)) Ich denke Schreien ist keine Beleidigung solange du dich icht im Ton vergreifst, du kannst ja immer noch einen auf schwerhörig machen. LG:
Wie gesagt, ich habe nicht zuerst geschrien. Und da ich keinerlei Straftat begangen habe, kann dieser Mensch auch normal mit mir reden. Habe ihn ja nicht beleidigt.
Wieso 'selber Schuld'? Er hat doch gleich losgebrüllt. Ich bin weder schwer von Begriff, noch schwerhörig. :)