Polizist Ausweisen?
Hallo,
darf ein Polizist sich weigern seinen Namen zu sagen wenn man danach fragt bei einer Durchsuchung?
4 Antworten
Darf er ,er muss Dir aber seine Dienstnummer nennen.
Die Annahme, dass sich ein Polizist generell für jedermann auf Verlangen mit Namen, Dienstnummer, Revier usw. ausweisen muss, ist falsch. Polizisten weisen sich bereits durch das Vorhandensein einer Dienstkleidung aus. Außerdem gilt das Recht auf informelle Selbstbestimmung vernünftigerweise auch für Polizisten, genauso wie auch ihr nicht jedem dahergelaufenem Typen eure Telefonnummer hinterherwerft.
Gegenüber den direkt Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme müssen sich jedoch Beamte, die keine Dienstkleidung tragen (Zivilbeamte, Kriminalbeamte), durch das Zeigen einer Dienstmarke/Dienstausweis legitimieren.
Jede Maßnahme eines Polizeibeamten stellt allerdings einen Verwaltungsakt dar, gegen den der Bürger Widerspruch einlegen kann. Daher muss der Beamte im Fall einer Maßnahme dem Betroffenen seinen Namen bzw. seine Dienstnummer sowie die Behörde/Dienstelle in deren Auftrag er diesen Verwaltungsakt ausführt, auf Verlangen nennen. Ein sekundenschnelles Vorzeigen oder Nennen ist hier nicht zulässig, es muss Zeit bleiben, um die Daten aufzuschreiben.
Es ist empfehlenswert die Gesetzesgrundlage der jeweiligen Maßnahme zu erfragen. Lasst euch den Grund bzw. den Gesetzesartikel nennen und nehmt Aussagen wie „Das werden sie schon früh genug erfahren.“ oder „Das wissen sie doch selbst.“ nicht hin. Ebenfalls solltet ihr auch Ort und Zeit des Geschehens, Beschreibung des Beamten (es könnte ja sein, dass er Dir „ganz aus Versehen“ eine falsche Dienstnummer nennt) und ggf. anwesende Zeugen notieren. Da Stadionverbote zum Teil bereits mit reinen Personenkontrollen begründet werden, lohnt es sich, die genauen Umstände irgendwo notiert zu haben.
Dienstnummer? Junge, die gibt es schonmal gar nicht!!!! Es gibt Personalnummern und die gehen keinen - schon erst Recht keinen Bürger, der meint, es besser zu wissen - etwas an.
Auch wenn das hier vorherrschende Meinung ist und ihr es nicht hören wollt!
Auf Verlangen! So ein Quatsch! Das muss die Lage erstmal zulassen und wenn es die Maßnahme stört, muss der Polizist überhaupt nichts.
Und Dienstnummern gibt es nicht. Kannst du selbst hier auf GF in zahlreichen Diskussionen nachlesen.
Dienstausweis, wenn die Dienstvorschrift das sagt und die Lage es zulässt. Sonst nicht.
Oh, habe noch vergessen zu erwähnen, dass auch auf den Dienstkarten nur meine Nummer steht. ;-)
Und gerade auf Verlangen muss diese ausgehändigt werden. In dem neuen ASOG beispielsweise ist dies in einem eigenen Paragraphen sogar geregelt. Welcher genau, reiche ich gerne nach.
Von jemandem wie dir, der hier offenbar der Polizei nahesteht, erwarte ich bitte etwas mehr Sachlichkeit.
Sachlichkeit? Du kannst überall auch nachlesen, dass diese Nummern für interne Zwecke verwendet werden.
Der Begriff Dienstnummer ist für mein Verständnis eher umgangssprachlicher Natur. Wie Fachabitur.
Fakt ist, dass diese Nummern nicht immer und überall auf Verlangen gesagt werden müssen. Das ist auch im angefügten Link nachzulesen.
Nein, ich bin kein PVB. Habe ich auch nie behauptet.
Aber ich habe hier von ihnen gelernt, dass es mit den Dienstnummern NICHT einheitlich geregelt ist. Sie nicht überall so heißen, nicht öffentlich sind und schon gar nicht rausgegeben werden müssen
Es gibt derzeit eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, MeckPom, RLP, Sachsen-Angalt, SH und Thüringen.
In Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, ist jedoch auch nicht für alle Polizeibeamte Pflicht.
In NRW, BaWü, Bayern, NDS, Saarland, Sachsen und BuPo existiert keine Kennzeichnungspflicht.
Und da muss auch niemand irgendeine Nummer rausrücken.
Lieber Sirius,
genau da ist das Problem. Es ist nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern dürfen die Beamten entscheiden, ob sie Name oder Nummer tragen.
Leider gibt es hier keine Nachrichtenfunktion. Sonst hätte ich dir selbstverständlich gerne all das privat geschickt.
Beste Grüße!
Gleiches trifft auch auf die Landespolizei zu
Treffen Bundespolizisten eine Maßnahme gegen jemanden, darf der/die Betroffene die Dienstausweise verlangen und die Beamten müssen diese in der Regel vorzeigen – ja. Allerdings bestimmen die Beamten, wann dafür der beste Zeitpunkt ist. Und das ist eher am Ende einer Maßnahme. Polizisten sind nicht verpflichtet, während einer Kontrolle oder Rangelei den Dienstausweis zu zeigen. Nur der/die Betroffene bekommt die Dienstnummer oder den Ausweis zu Gesicht, Umstehende, Passanten oder Begleiter nicht. Allerdings: Beamte in Zivil, die eine polizeiliche Maßnahme durchführen, geben sich vorab mit dem Dienstausweis als Polizisten zu erkennen.
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/blog/polizeimythen-irrtuemern-auf-der-spur
Nein, er muss sich auf Wunsch immer ausweisen.
Zivilpolizisten machen das unaufgefordert wenn sie sich vorstellen.
In Niedersachsen nicht. Ein Namenschild, passend zur Uniform und auch das Pferdchen auf dem Ärmel gibt's nicht im Faschingskatalog.
Er müsste sich per Dienstausweis als Polizist ausweisen können.
Ansonsten würde ich mal die Polizei anrufen und Bescheid geben, dass sich jemand als Polizist ausgibt.
Es geht wohl um einen Sreifenpolizist. Zivilpolizisten weisen sich immer automatisch aus.
Es sind mehrere Merkmale. Es ist kein Hexenwerk, sich anzuschauen, wie ein Polizist aussieht.
Und ein Landeswappen - jede LaPo hat ihres - kann sich eben nicht jeder auf die Klamotte nähen.
Das stimmt aber nunmal nicht. Und ihr könnt es in jedem Polizeigesetz nachlesen, welche Pflichten zum ausweisen der Beamte hat.
Wen du ihn fragst muss er sagen wie er heist und du kannst ja auch sein Dienstausweis verlangen.
Das ist nicht ganz richtig. Die Pflicht und Art und Weise, wie sich ihre uniformierten PVB auszuweisen haben, regelt das Landespolizeigesetz.
In Niedersachsen müssen sie gar nichts tun. Die Uniform, das Landeswappen und das Namensschild sind Ausweisung genug.
Nee, auch das muss er nicht.