Polizeiregeln bezüglich Pistolen?
Hallo, ich habe ein paar Fragen wegen dem Gebrauch von Pistolen bei Polizisten:
- Was muss ein Verbrecher tun damit es legal ist das der Polizist ihn anschrießt
- Darf ein Polizist jemanden unter irgendwelchen Bedingungen erschießen ohne irgendeine strafe
- Wenn frage 2 mit Ja beantwortet wurde was muss ein Verbrecher tun damit er erschossen werden darf
(Ich meine übrigens die deutschen Gesetze)
2 Antworten
Grüße,
der Schusswaffengebrauch der Polizei ist gesetzlich auf 4 Punkte beschränkt. Ich versuch möglichst einfach zusammenzufassen, bedenke aber, dass wir das 2 1/2 Jahre in der Ausbildung durchgekaut haben, ist also doch etwas komplexer das Thema:
- 1. Um eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben abzuwenden (Notwehr z.B. Typ rennt mit Messer auf mich zu und schreit "ich stech dich ab du Bullensau" oder Nothilfe (genau das gleiche aber er rennt auf meinen Kollegen zu)
- 2. Um die unmittelbare bevorstehende Begehung eines Verbrechens oder Vergehens, wenn dieses Mithilfe von Schusswaffen begangen wird, zu verhindern. Dazu muss ich dir ehrlich sagen fällt mir auf Anhieb kein logisches Beispiel ein... nehmen wir einen Vergewaltiger, der sein Opfer an den Baum gefesselt hat und sich gerade über es her machen will...
- 3. um eine Person anzuhalten, die sich der Identiätsfeststellung entziehen will, und a) dringend verdächtig ist, ein Verbrechen oder b) dringend verdächtig ist ein Vergehen begangen zu haben und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person hierbei eine Schusswaffen dabei hatte, begangen zu haben. (Beispiel: Polizei kommt zu einem Mord, vermutlicher Mörder, blutüberströmt kniet über der Leiche, hat ein Messer in der Hand, sieht die Polizei und läuft weg.)
- 4. Um entwichene Gefangene aufzuhalten.
Zu diesen Vorschriften gibt es sogenannte befugnisnormergänzende Vorschriften, d.h. Vorschriften, die in der Regel, soweit dies in der Lage möglich und dem Polizeibeamten zuzumuten ist.
Auch davon gibt es etliche, ich zähl nur mal die wichtigsten auf, ohne ins Detail zu gehen:
Eine andere Form der körperlichen Gewalt darf keinen Erfolg versprechen oder muss bereits erfolglos angewand worden sein. (logisch, wenn ich einen einfach mit Handschellen fesseln darf, darf ich ihm nicht nachschießen)
Der Schusswaffengebrauch ist vorher anzudrohen (Einer läuft weg, ich schrei ihm nach: "Halt Polizei, stehen bleiben oder ich schieße!" Wie gesagt, alles nur wenns die Lage zulässt, wenn der auf einmal mit dem Messer auf mich losstürmt, muss ich das nicht noch lang vorher ankündigen)
Wenn es möglich ist, soll zuerst auf eine Sache und nicht auf einen Menschen geschossen werden. (Auch logisch, in der Regel aber nicht machbar. Du kannst ihm einfach nicht das Messer aus der Hand schießen. Zu beachten hierbei: laut Rechtsprechung ist ein Schusswaffengebrauch gegen den Reifen eines Autos gleichzustellen mit dem Schusswaffengebrauch gegen eine Person)
Ein, aller Wahrscheinlichkeit nach, tödlicher Schuss darf nur angebracht werden, wenn das die einzige Möglichkeit ist, Leib und Leben eines anderen zu schützen. (Krasses Beispiel: Geiselnehmer, der im Begriff ist eine Geisel zu erschießen, dürfte ein Polizist auch gezielt in den Kopf schießen... ist aber die absolute Ausnahme!!!) Dennoch wirst du niemals eine Verurteilung erleben, wenn ein Polizist jmd "hinterherschießt" und der dabei stirbt. Ist - böse formuliert - das Restrisiko des Straftäters (natürlich gesetz des Falles, dass der Polizist auf den Fuß gezielt hat und halt in der Aufregung, Adrenalin, weil der andere sich auf einmal hingeworfen hat, sonst was, einen tödlichen Schuss angebracht hat).
Bei jedem Schusswaffengebrauch gilt es, den Angreifer angriffs- und/oder fluchtunfähig zu machen, niemals (bis auf den letzten Punkt) ihn zu töten!!!
Meine Informationen beziehen sich auf die Artikel 58 ff. der PAG (Polizei Aufgaben Gesetz) welches so nur in Bayern gültig ist. Beim Schusswaffengebrauch speziell der Artikel 65. Jedoch sind diese Gesetztespassagen in allen anderen Bundesländer nahezu wörtlich aufgeführt.
Missverständnis: Ein VERGEHEN (unter einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe) MIT Waffen, oder ein VERBRECHEN (mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe). Das was du auflistest ist Mord/Totschlag, also ein Verbrechen, damit ist es vollkommen egal, ob der Täter eine Waffe hat, oder nicht...
Beispiel für 2: der finale Rettungsschuss. Polizist erschießt einen Geiselnehmer, um die Geisel zu befreien, weil man davon ausgeht, dass der Geiselnehmer die Geisel sonst früher oder später töten wird. Unterschied zur Notwehr (dein 1. Punkt) ist der, dass für die Notwehr der Angriff "gegenwärtig" sein muss, das heißt, die Ausführung der Tat (der Tötung) bereits begonnen haben muss. Für Notwehr müsste der Geiselnehmer praktisch sagen, "ich erschieße die Geisel jetzt", und dann die Hand mit der Waffe heben. Für den finalen Rettungsschuss reicht es aus, dass davon auszugehen ist, dass der Geiselnehmer das demnächst tun wird. Also wenn die Waffe zur Tötung der Geisel z.B. noch im Gürtel steckt.
...um eine Person anzuhalten, die sich der Identiätsfeststellung entziehen will, und a) dringend verdächtig ist, ein Verbrechen oder b) dringend verdächtig ist ein Vergehen begangen zu haben und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person hierbei eine Schusswaffen dabei hatte...
Das bedeutet: Flüchte ich zu Fuß im Angesicht eines Polizisten, weil ich es gewagt habe, nach 21 Uhr mein Haus zu verlassen, und sehe ich so aus, als habe ich eine Waffe, darf man mich erschießen? :D
Die Polizei darf nur die Waffe zum Gebrauch machen, wenn der Gegenüber eine Gefährdung ist selber bewaffnet ist oder beispielsweise jetzt mit einem Messer auf einen Polizisten losgeht dann dürfen sie sich schon verteidigen auch mit der Schusswaffe, wenn irgend eine bedrohliche Situation ist oder beispielsweise auch eine Geisel im Spiel ist dann haben sie schon häufig das grüne Licht zum Feuern natürlich möglichst nicht so dass der unbedingt stirbt im besten Fall können die den dann irgendwie ins Bein treffen dass die den festnehmen können soweit meine Erfahrung wie ich das weiß
Und wenn jemand zum Beispiel mit einem Messer bewaffnet ist und einen Polizisten angreift-darf der Polizist ihn dann auch erschießen und kommt davon ohne Strafe?
Das ist tatsächlich situationsabhängig ich meine wenn der jemanden auf den Hals oder sowas mit dem Messer losgeht dann ist das schon eine ganz andere Geschichte weil es lebensgefährlich ist
zu 2: Muss die Tat tatsächlich mit einer Schusswaffe begangen werden? Ich denke mal, wenn der Verdächtige damit droht, eine Nuklearwaffe zu zünden, chemische Kampfstoffe freizusetzen oder ähnliches, dann wird der Schusswaffengebrauch durch die Polizei auch locker zu rechtfertigen sein?