Polizeidienstuntauglich trotz vorheriger Tauglichkeit "unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"?
Hallo,
ich wurde bei der Polizei nach 10 Monaten Auswahlverfahren am letzten Tag bei der polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund von fehlendem Sehvermögen ohne Korrektur als polizeidienstuntauglich eingestuft.
"unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"
Ich musste schon im Februar einen augenärztlichen Befundbericht einreichen. Die Sehstärke ohne Brille betrug dort 30 %. (Man brauch min. 30 % wenn man über 20 ist) ich konnte also im Auswahlverfahren weiter machen. Ich habe auch alles sehr gut bestanden mit einem ROW über 100. Hätte also sofort eine Zusage gehabt.
Bei der polizeiärztlichen Untersuchung, nachdem alles bestanden war, kam dann noch der Sehtest, bei dem meine Sehstärke unter 25 % lag, weswegen ich nun ausgeschieden bin.
Ich habe nun 30 Tage Zeit, mich schriftlich dazu zu äußern.
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich beim Augenarzt jetzt wieder die 30 % erreiche, was sehr gut sein kann, da bei mir aufgrund meines Studiums und viel PC Arbeit die Sehstärke manchmal variiert je nachdem wie viel ich am PC sitze, müssen sie mich dann wieder als polizeidiensttauglich einstufen? Wenn nicht, kann ich dann klagen? Lohnt es sich zu klagen, wenn ich wirklich die 30 % erreiche? Bekomme ich eine neue Einladung zum Sehtest, wenn ich jetzt wieder die 30 % erreiche beim Augenarzt?
Irgendjemand Erfahrungen mit so einer Situation?
3 Antworten
Warte erst mal ab ob du wieder 30% bekommst und ob sie falls das passiert ablehnt.
Komische Antwort. Check ich nicht.
Warte erst mal ab ob du wieder 30% bekommst
Wie lange denn? Bis der Zeitraum für den Widerspruch versäumt ist?
ob sie falls das passiert ablehnt.
Wer ist denn "sie"? Woher soll "sie" wissen, dass es passiert?
Der Bewerber ist derzeit pdu = abgelehnt. Auf eine 2. Ablehnung zu "warten" ist billiger Unsinn. In sich.
Dein Satz ist vollkommen sinnlos.
Sprich mit Deinem Augenarzt , was Du da machen kannst. Manche Menschen sehen mit der Sehtestmaschine schlechter als im Richtigen Leben.
Macht es Sinn jetzt zum gleichen Augenarzt zu gehen bei dem ich schon die 30% im Februar erreicht habe, oder sollte ich lieber zu einem anderen gehen?
Kommt natürlich komisch wenn ich jetzt wieder zum gleichen gehe und er mir wieder die 30% bestätigt. Ich denke es wäre ausdrucksstärker zu einem anderen zu gehen und mir die 30% nochmal bescheinigen lassen?
Ich würde zu dem Arzt gehen, der Dich kennt. Und wenn da Zweifel aufkommen, wirst Du wahrscheinlich eh zu einem Amtsarzt gehen müssen. Da wird Dich wahrscheinlich Dein Augenarzt beraten können, was der Amtsarzt können muss.
Nun sollte man zu allererst mal einen Sehtest machen.
Erreichst du dann nicht die geforderte Norm, erübrigt sich eh der Rest.
Erreichst du die Norm, würde ich, bei den für mich zuständigen, Personen nachfragen, wie das jetzt weitergeht. Hier wird dir keiner eine pauschale Antwort geben können. Die Leute, die das Auswahlverfahren leiten, entscheiden das.
???