Polizeidienstuntauglich?

6 Antworten

Du hast immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das ist aber nur, damit deine Rechte gewahrt werden. Bringen wird das allerdings nichts , denn ein Widerspruch ändert nichts an Mängeln, die eine PDU nach sich ziehen. Deine Mängel sind festgestellt, daran ändert auch ein Widerspruch nichts. Es geht schließlich nicht um 0,5cm fehlende Größe und daraus resultierender Einzelfallentscheidung.

Das wird dir nichts bringen, denn dein Blendungssehen ist dann noch immer unzureichend. Allerdings sollte dir das auch eine Warnung im Straßenverkehr bei Nacht oder Dämmerung, sein.

wegen was willst Widerspruch einlegen? dein Sehvermögen reicht nicht aus, das führt zum Ausschluß; ändert ein Widerspruch was daran? nein


GameplayXCU 
Beitragsersteller
 10.09.2021, 15:18

Nein, aber ich bin verwirrt warum die mir jetzt nochmal die Möglichkeit geben Widerspruch einzulegen. Also sie haben heute die Frist um einem Monat verlängert und jetzt war ich verwirrt und hab mich gefragt, ob die eine Möglichkeit sehen, die ich nicht sehe. Daher meine Frage

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peterobm  10.09.2021, 15:28
@GameplayXCU

schätze, dass muss so sein, selbst wenn du Widerspruch einlegst, wird das nix nützen. du hast diese Prüfung nicht bestanden.

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Es sind schon einige trotz eigentlicher untauglichkeit durchgekommen. Im Moment suchen die denke ich auch viele Auszubildende.

Wenn du nicht schon ausgeschlossen wurdest muss es nicht unbedingt endgültig vorbei sein

Wenn du vom polizeiärztlichen Dienst als untauglich eingestuft wurdest und dein Arzt es bestätigt hat, dann stehen die Chancen nicht sehr gut, leider.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017