polizei will anzeige nicht zurücknehmen ist das rechtens?

7 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Es gibt in Deutschland sogenannte Antragsdelikte, und es gibt Offizialdelikte.

Antragsdelikt heißt, die Straftat wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte das möchte.
Offizialdelikt heißt, die Straftat muss auf jeden Fall behördlich verfolgt werden, sobald sie der Polizei bekannt wird, egal ob der Geschädigte das möchte oder nicht.

Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Wenn die Polizei erfährt, dass die Frau geschlagen wurde, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Eine solche Anzeige kann man grundsätzlich nicht zurückziehen.


Still  26.08.2024, 08:03
Körperverletzung ist ein Offizialdelikt

Nein, ein sg. relatives Antragsdelikt.

Siehe § 230 StGB der hier natürlich Anwendung finden wird!

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daedag  26.08.2024, 08:41
@Still

Tatsächlich, danke für die Korrektur.

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Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, lediglich einen Strafantrag (der dann später kommt).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

Auch Ausländer müssen die deutschen Gesetze kennen und respektieren.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wenn die Polizei etwas als Offizial Delikt (im Interesse derÖffentlichkeit) einschätzt, kann die Frau zurücknehmen soviel sie will, es gibt eine Verhandlung.

In Deutschland ist es unter Strafe verboten seine Ehefrau zu schlagen oder irgendjemand zu schlagen.

Am besten der Ehemann gewöhnt sich daran.


Artus01  26.08.2024, 10:09
Wenn die Polizei etwas als Offizial Delikt (im Interesse derÖffentlichkeit) einschätzt,

Die polizei hat da nichts einzuschüätzen, das ist Sache der Staatsanwaltschaft.

kann die Frau zurücknehmen soviel sie will, es gibt eine Verhandlung.

Wenn die Frau die Aussage verweigert gibt es gar nichts.

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Skywalker17  26.08.2024, 12:26
@Artus01

Die Polizei ist der erste Entscheider, tun die nicht, erfährt die Staatanwaltschaft ja nicht mal etwas davon.

Frauen nehmen sehr oft die Anzeigen zurück, weil sie von ihren Ehemännern durch Androhung von Gewalt dazu gezwungen werden. Aber es gibt ja auch noch Nachbarn und evtl andere Beweise. Verletzungen oder Hämatome.

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Artus01  26.08.2024, 14:57
@Skywalker17
Die Polizei ist der erste Entscheider

Nein, die Polizei hat in strafrechtlichen Angelegenheiten nichts zu entscheiden.

tun die nicht, erfährt die Staatanwaltschaft ja nicht mal etwas davon.

Das sollte sich ein Polzist mal wagen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html

Aber es gibt ja auch noch Nachbarn und evtl andere Beweise.

Die gibt es eben meist nicht, da diese Taten, wie auch in der Frage, in der eigenen Wohnung stattfinden.

Verletzungen oder Hämatome.

Tja, verletzen kann man sich auch bei Stürzen. Es soll sogar Leute geben die gegen einen Schrank gelaufen sind und sich ein blaues Auge eingefangen haben. Das es anders war lässt sich in der Regel meist nie beweisen, auch wenn jeder weiss dass es so nicht passiert ist.

Derartige Sachen lassen sich nur beweisen wenn es Augenzeugen dafür gibt die zudem noch zur Aussage verpflichtet sind. In einem Fall wie dem in der Frage macht der Staatsanwalt das Fass gar nicht erst auf. Staatsanwälte "lieben" solche Sachen und können davon ganze Arien singen.

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Gewalt gegen Frauen ist kriminell!

Es besteht daher öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und gerade bei deinem Nickname, zieht die Staatsanwaltschaft das zu 100 Prozent durch! Wer in Deutschland lebt, hat unsere Gesetze auch zu befolgen und zu respektieren!


Artus01  26.08.2024, 10:05

Trotzdem wird nichts passieren wenn die Frau das nicht will, sie muss nur die Aussage verweigern.

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Still  26.08.2024, 14:54
@Artus01

Dann gilt, was den Beamten im ersten Moment am Tatort mitgeteilt wurde plus den objektiven Beweisen, wie z.B. den Verletzungen.

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Still  26.08.2024, 14:58
@Artus01

Wei würdest du einen Mord aufklären? Das Opfer kann nicht mehr aussagen und der Tatverdächtige hat das Schweigerecht.

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Artus01  26.08.2024, 15:07
@Still

Das ist ganz einfach. Das Opfer sagt genug aus, eben weil es nicht mehr aussagen kann. Das Opfer aus der Fragen kann noch nichtmal gezwungen werden eine medizinische Untersuchung vornehmen zu lassen, Das mordopfer wird praktisch in seine Einzelteile zerlegt.

Versuch doch nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

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Still  26.08.2024, 16:33
@Artus01

Wie wir aus der Frage wissen, wurde eine Anzeige erstattet. Mutmasslich von der Geschädigten, denn diese soll sie ja auch zurück nehmen. Folglich hat sie Angaben gemacht. Diese sind jetzt Fakt, auch wenn sie weitere Angaben verweigert.

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Artus01  26.08.2024, 16:39
@Still
Wie wir aus der Frage wissen, wurde eine Anzeige erstattet.

Was nichts zu bedeuten hat.

Folglich hat sie Angaben gemacht.

Was ebenfalls nichts zu bedeuten hat.

Diese sind jetzt Fakt, auch wenn sie weitere Angaben verweigert.

Na sie kann auch ihre Aussage ändern, der Anwalt ihres Göttergatten wird ihr schon erklären wie das geht.

Die Sache verläuft zu 99% im Sande.

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Still  26.08.2024, 17:24
@Artus01

Wunschdenken einer Männerclique von Frauenverachtern.

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Artus01  26.08.2024, 20:24
@Still

Absolut unsinniger Kommentar, vor allem unterstellt es das praktisch jedem Staatsanwalt.

Zudem ist das glasklares Wissen aus über 40 Jahren Berufstätigkeit, in der ich sicher deutlich mehr solche Sachen lesen musste als Du es jemals zu lesen bekommen wirst.

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Still  26.08.2024, 22:08
@Artus01

Hä?! Ich schreibe doch gerade, dass diese Chauvinisten eben nicht durchkommen, sonder sie Staatsanwaltschaft das Verfahren durchzieht!

DU bist derjenige, der schreibt, dass die Staatsanwaltschaft einstellt??!!

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Artus01  27.08.2024, 10:25
@Still

Dann erkläre doch mal was das hier:

Wunschdenken einer Männerclique von Frauenverachtern.

Heissen soll? Ausser dass es eine Frechheit ist.

DU bist derjenige, der schreibt, dass die Staatsanwaltschaft einstellt??!!

Richtig und genau so ist es auch. Zumindest in der Realität und nicht im Wunschdenken vieler Leute. Es gibt nämlich Gesetze nach denen man sich richten muss.

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Still  27.08.2024, 10:42
@Artus01

Mal zu Klarstellung: Es ist ja immer ein Verwandter oder Freund, für den gefragt wird.

Wir haben hier das Klischee/die Wirklichkeit eines muslimischen Mannes, der seine Frau verprügelt. Jetzt will dieser Straftäter, dass sein geschlagene Frau die Strafanzeige zurück zieh. Dieser Unsympath hofft sogar darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden das tun MÜSSEN, wenn seine Frau (natürlich aus eigenem Antrieb und Interesse, IRONIE!) das "möchte".

Diese Männer (fremdschämend, weil ich auch einer bin) sind für mich die Clique von Frauenverachtern! Warum du diese Aussage frech findest? Ich zeige m.E. Kante!

Und genau deshalb gibt es § 230 StGB, damit der Ehemann/Täter für seine Tat bestraft werden kann. Eine Einstellung des Verfahrens, nur weil die Frau das "will"

wird/sollte es nicht geben!

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Artus01  27.08.2024, 10:46
@Still

Netter Kommentar, nur völlig realitätsfremd.

Das wars dann auch.

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Hi, das ist rechtens. Da kann man nichts machen.

Erhält die Polizei Kenntnis von einer Straftat, muss sie den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Diese kann sich dann aussuchen, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.