Kann ich jemand anzeigen wenn er mir den Mittelfinger zeigt ?
Guten Abend
Kurz und knapp
Kann ich jemand anzeigen wenn der jenige mir den Mittelfinger gezeigt hat und wenn ja wegen was ( zählt das in der anzeige als Beleidigung )
6 Antworten
Zählt als Beleidigung. Sofern du für den Vorfall aber keine unabhängigen Zeugen benennen kannst, ist eine Anzeige sinnlos.
Der Beschuldigte wird alles abstreiten, damit steht dann Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Ergebnis eingestellt.
Auch in diesem Fall kann ein Richter die Zulassung als Beweismittel verweigern.
Ganz ehrlich, spar' dir diesen Eiertanz lieber und investiere die Zeit stattdessen in nützlichere Dinge.
Das kann man so gar nicht sagen. Videoaufnahmen sind vor Gericht zwar ein schwieriges Thema, pauschal ungültig sind sie aber nicht.
Jetzt kommt es noch darauf an ob dieser sagt es sei eine Reaktion auf eine Beleidigung deinerseits.
Dann kann es schwieriger werden
Ob Du das kannst hängt von deinem Talent und Willen ab.
Das Zeigen des Mittelfingers ist eine tätliche Beleidigung und strafbar nach § 185 StGB.
Hast Du Zeugen für den Vorfall?
Ich arbeite an der Tankstelle und da sind überall kamaras
Könntest du, wenn du es beweisen kannst!
Der Vorfall war so ich steh am nachgeschalter in der Tankstelle und sie geht vorbei und zeigt mir den Finger und war weck hat auch nix gekauft oder ähnliches ist nur vorbei gelaufen
Ich arbeite an der Tankstelle und da sind ja über all kamara ... wieso zählt das dan nicht
Wenn ich diese Überwachungssysteme recht in Erinnerung habe, sind die so montiert, das nur die Fahrzeuge und die Zapfsäulen zu sehen sind, um evtl. Tankbetrüger zu überführen. Wenn Du dich im Kassenraum aufgehalten hast, wie will man dann erkennen, das derjenige genau dir den Stinkefinger gezeigt hat?
Ich sage dir mal lieber gleich, das dieser Strafantrag wohl wegen Mangels öffentlichem Interesses eingestellt wird.
Das kann durchaus verwendet werden, wenn die Verwendung der Kamera vorher angezeigt worden ist, und diese nicht in Bereiche rein filmt/fotografiert, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
so lange das Gegenüber kein Polizist war,....
Das Problem ist womöglich, dass Beleidigung ein Antragsdelikt ist und das Verfahren eingestellt werden kann, wenn der Beschuldigte bisher nicht aufgefallen ist und du dann nur privatklage einreichen kannst, wenn aber das öffentliche Interesse bejaht wird wirdes von amtswegen verfolgt
Öffentliches Interesse bei einem Stinkefinger habe ich noch nie erlebt. Der Tatsache geschludet, das es so etwas wie eine Beamtenbeledigung strafrechtlich nicht gibt, bleibt der Polizeibeamte genauso Mensch wie Du und ich.
Polizisten sind sehr anzeigefreudig und die kommen damit durch....
Ja aber du solltest Zeugen haben
Hä warum, was zählz sonst aks beweis??? Warum kam das so ein Richter willkürlich entscheiden?
Weil der ander Herr das Recht an seinem eigenen Bild hat. Oftmals wird sowas nicht zugelassen ist ja auch so bei dashcams.
Also ist ein Beweis gar nicht möglich, außer ein Zeuge? Das für mich ein wenig bescheuert
@evilToast und die Leute wissen ja auch das es der Tankstelle kamara gibt also ist es legal