Polizei hat Motorroller sichergestellt?

2 Antworten

Laut §4 FeV darfst du Mofas fahren, wenn deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass es auf ebener Strecke eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann.

Das ist bei dir der Fall.

Wenn das Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister als 45km/h-Kleinkraftrad steht, liegt zumindest der Anfangsverdacht vor, dass es auch ein solches ist, was durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer nun widerlegt wird.

Keins von beidem. Es zählt am ende das, was die Kiste läuft und das was du fahren darfst.

Wenn ein Gutachter feststellt, das Ding fährt 45, du darfst aber nur 25 km/h fahren, ist es völlig unerheblich, was in den Papieren steht, dann ist es Fahren ohne Führerschein Fahrerlaubnis


wattdennnu2  18.06.2023, 12:50
 dann ist es Fahren ohne Führerschein.

Nein.

Es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Guteantwort251 
Beitragsersteller
 18.06.2023, 12:54

Die wollen das prüfen aber erst nächste Woche. Ich brauche den für die Arbeit

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