Polizei gelasert, ist dies zulässih?

3 Antworten

Für die Messung der Geschwindigkeit ist der Winkel des Lasers unerheblich. Das hat physikalische Gründe. Daher kannst du zwar Einspruch einlegen, aber ich sehe keine großen Chancen.

Hoffe, das hat geholfen :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann immer was machen.

Man nutzt die Rechtsmittel, man widerspricht oder was auch immer.

Dann wird es vor Gericht gehen, da muss der Richter dann auch finden, dass er ein Stativ hätte nehmen müssen.

Sonst kostet es dich dann 500+.


Peppie85  13.06.2023, 05:48

Das stimmt so nicht unbedingt. die Gebühren fürs Amtsgericht gliedern sich wie folgt:

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.

Dazu kommen natürlich noch Kosten für einen Anwalt, der dich vertritt, ohne geht, aber wer sich vor gericht selbst verteidigt hat einen Narren zum Anwalt und ggf. gutachterkosten,

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Das Lasermeßgerät kann emtweder mit Stativ oder Mobil aus der Hand benutz werden.

Wer sich die Strafen nicht leisten kann sollte seine Geschwindigkeit anpassen das ist wesentlich erfolgreicher wie bei den kontrolierenden nach Fehlern zu suchen die man selbst gemacht hat