Polizei DB Messung rechtens? Was kann man machen?
Hallo,
Das Ganze ist etwas kompliziert zu gestehen. Ich fange vorne an. Die Polizei hat bei meinem E36 eine Dezibel Messung gemacht.
verbaut ist ein Novusendschalldämpfer mit ABE.
Das Fahrzeug hat eine Drehzahl von 5800. Ich sollte für die DB Messung auf 4450 Drehzahl hoch beschleunigen.
Das ist dreiviertel der Drehzahl.
Manche Leute sagen mir, dass dreiviertel der Drehzahl korrekt ist und manche Leute sagen mir, dass 3750 korrekt wäre.
Dann sichergestellt wegen Abwehr, eine öffentlichen Gefahr… Nach kurzem Gespräch mit dem Polizisten durfte ich dann aber noch selber zum Abschlepphof fahren statt, dass der Abschlepper kommt… Was kann das denn für eine Gefahr sein?
Während der Messung lag auch das Messgerät einfach auf dem Zollstock auf dem Boden… Natürlich alles gefilmt.
Jetzt die Fragen, ob die Messung an sich richtig war mit der Drehzahl und die Sicherstellung auch okay war? Was würdest du mir empfehlen?
Liebe Grüße
3 Antworten
Abhängig von der Messposition ( Freies Gelände oder Gebäude im direkten Umfeld und dadurch Rückfall der Schallentwiklung der Messung ) kann jederzeit die Messung wiederholt werden . IdR sind die Geräte geeicht und die Handhabung ist durch Schulungen sichergestellt. Eine gerichtsverweertbare Messung wird idR von einen Amtlich anerkannten Sachverständigen Prüfer ermittelt und deffiniert.
Das wird jetzt von einem Gutachter ermittelt der Messwert der Polizei dient nur als Abschätzung
Es kommt bei der Messung auf ganz viele Faktoren an. Um das ganze korrekt zu messen, dürfen z.b keine Gebäude in einem gewissen Umkreis stehen, das Messgerät darf nicht direkt hinter dem Auspuff liegen usw usw.
Wäre auch interessant zu wissen, wie weit du den Wert überschritten hast bei deren Messung.
Ja leider wird mittlerweile viel zu schnell stillgelegt bei einem Verdacht.
Der Gutachter wird jetzt deine Kiste kontrollieren, sollte hierbei raus kommen das sie zu laut ist, dann wird es für dich richtig teuer
Hier noch die Ergänzung mit der genaueren erläuterung:
Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Messgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden.
Und der Gutachter sollte dann alles richtig machen bei der Messung.