Politik - Aufbau der Regierung?

2 Antworten

In einer Demokratie, wie z.B. der unseren, gibt es Gewaltenteilung.

Die Einen erlassen die Gesetze, die Anderen setzen sie durch und die Dritten sprechen Recht nach den Gesetzen. Diese drei sind ganz bewusst voneinander getrennt, damit eine gegenseitige Kontrolle möglich ist.

Die Regierung besteht aus einem Regierungschef, bei uns heißt er Kanzler oder Ministerpräsident, und seinen Ministern und ihren Ministerien. Dieses Team nennt man dann Kabinett. Diese schlagen Gesetze vor, die dann im Bundestag beraten und verabschiedet (genehmigt) werden. Manchmal muss der Bundesrat (die Ländervertreter) zustimmen. Auch der Bundestag und -rat haben das Recht Gesetze vorzuschlagen.

Gesetze durchsetzen ist Sache der Polizeibehörden.

Wer gegen Gesetze verstößt bekommt es mit der Justiz zu tun. Richter sind völlig unabhängig und niemanden Rechenschaft schuldig! Sie sind allein dem Gesetz verpflichtet und müssen danach Recht sprechen.

Sitzen die Richter des BGH mit in der Bundesregierung und bestimmen bei der Gesetzgebung mit?

Nein.

Und können Richter des BGH gekündigt werden, wenn sie eigenes Recht sprechen, also nicht die geltenden Gesetze beachten und anwenden? 

Wenn sie wegen Rechtsbeugung verurteilt werden. Dann sind sie automatisch nicht mehr Richter. Rechtsbeugung liegt aber nicht bereits bei einer falschen, unvertretbaren Rechtsaulegung vor, sondern nur, wenn ein Richter das Recht vorsätzlich nicht beachtet zum Nachteil einer Partei.

Denn die Gesetze werden ja vom Bundeskanzler erlassen, nach Vorschlägen von den Abgeordneten oder den Ministern. 

Falsch.


quadratbieger 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 22:02

Aber wenn das BGH kein Mitspracherecht bei der Schaffung von Gesetzen hat, so ist es doch auch keine Gewalt, sondern unterliegt der Bundesregierung, also der Legislative und Exekutive.

Schestko  26.09.2024, 22:10
@quadratbieger

Es ist die einzige unabhängige Gewalt, die Recht und Gesetz anwendet und auslegt. Durch Richterrecht kann er natürlich auch neues Recht schaffen.

quadratbieger 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 21:59

Die Gesetze werden von den Ministern erlassen, ja? Und der Bundeskanzler ernennt die Minister, stimmt´s?

Schestko  26.09.2024, 22:11
@quadratbieger

Nein, von Bundestag und Bundesrat. Die Minister werden vom Bundespräsidenten ernannt, auf Vorschlag des Bundeskanzlers.