Polenböller, Handy beschlagnahmt, Polizei?

3 Antworten

Der Staatsanwalt wird Dich anklagen oder nicht.


Ngnom 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 11:28

Wieso oder nicht? Was spielt dabei eine Rolle

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Jaycee73227  17.08.2024, 22:48
@Ngnom

Das entscheidet die Staatsanwaltschaft ob dein Delikt schlimm genug ist um zur Anklage gebracht zu werden

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Konkrete Antwort auf diese Frage, es würde wegen eines weiteren Anfangsverdachts auf eine weitere Straftat ein weiteres Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Viele Ermittlungen beruhen auf "Zufallsfunden" wie du sie bezeichnest. Es ist durchaus erlaubt, bei derartigen Sachverhalten weiter zu ermitteln. Was dabei rauskommt kann man nicht sagen. Alle Straftaten werden am Einzelfall geprüft. Das StGB gibt lediglich den Strafrahmen vor, entscheiden tut das die Justiz.


Ngnom 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 11:41

Auf welche Strafen könnte es sich hinauslaufen? Ich war dort 18 und hatte es davor und nachdem alle Böller wegwaren nichts mehr damit’s zu tun

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Eckengucker  10.08.2024, 11:44
@Ngnom

Was dabei rauskommt kann man nicht sagen. Alle Straftaten werden am Einzelfall geprüft.

Da ist noch die andere Ermittlungsgeschichte, weshalb das Handy beschlagnahmt wurde, das spricht auf jeden Fall nicht gerade für dich.

der Rest:

Die Frage wird immer dann gestellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und kann bei einer Straftat nie endgültig beantwortet werden. Es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Strafzumessung obliegt verschiedenen Voraussetzungen. Dazu gehört neben der oder den Straftaten das Alter des Täters (JGG?), die Sozialprognosen (fester Wohnsitz, wie lange – fester Arbeitsplatz bzw. regelmäßige Schulbesuche ohne weitere Vorfälle wären von Vorteil. Zusammengefasst: ist die Zukunftsaussicht eher positiv oder nicht.)

Dann kommt es auf Vortaten an, wurde der Täter schon mehrfach angezeigt oder sogar verurteilt, wurde er sonst auffällig und hat er versucht einen möglichen Schaden aktiv wieder gut zu machen. Und nicht zuletzt kommt es auf den Eindruck vor Gericht an.  

Beim Jugendrecht ist der Gedanke einer erzieherischen Maßnahme vorrangig. Dies gilt natürlich nur bis zu einem bestimmten Rahmen.

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