Plündern während Blackout?
Da wir ja diesen Winter dank den Sanktionen ganz sicher das eine oder andere Blackout haben werden, wollte ich mal fragen was einem droht wenn man beim Plündern erwischt wird. Oder wäre es legitim in einen Supermarkt einzusteigen, wenn man nichts mehr zu essen Zuhause hat?
13 Antworten
Ein Blackout setzt geltende Gesetze nicht außer Kraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.htm
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wobei du vermutlich froh sein kannst wenn nur § 242 zur Anwendung kommt.
Es ist überhaupt nicht sicher - dass ein Blackout kommt diesen Winter oder später.
(Es ist nur wahrscheinlicher geworden.)
Und Plünderung hast du zu unterlassen !
Natürlich wird das kommen, die Energieversorgung in Deutschland ist schon lange nicht mehr gesichert und ohne russisches Gas werden bald viele frieren. Ich bereite mich so gut wie möglich mit Vorräten darauf vor dass ich dann warm habe wenn andere frieren und hungern
Wie wäre es sich gegenseitig zu helfen und zivilisiert zu bleiben.
Mit den Nachbarn zusammenschließen, aushelfen, organisieren und einander beizustehen.
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Wenn du eine solche Befürchtung hast, dann lege jetzt nach und nach Vorräte an.
Ein Blackout, wenn überhaupt einer kommen sollte, setzt die Gesetze nicht außer Kraft, er kann jedoch und diese Antwort hat bislang noch niemand abgegeben, durchaus einen Notstand begründen ("rechtfertigender Notstand" nach §34 Strafgesetzbuch bzw. "entschuldigender Notstand" nach §35 StGB). Nach §35 StGB handelt nicht rechtswidrig, wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich selber, einem Angehörigen oder einer sonstigen einem nahestehenden Person eine Tat begeht. Im Gegensatz zum "rechtfertigenden Notstand" nach §34 StGB, findet beim "entschuldigenden Notstand" auch keine Rechtsgüterabwägung statt, weshalb dessen Anwendungsbereich jedoch bewusst auf den engen Personenkreis "einem selbst, einem Angehörigen oder einer sonstigen nahestehenden Person" und auf Gefahren gegen Leben, Leib oder Freiheit beschränkt ist.
Es muss jedoch eine gegenwärtige Gefahr vorliegen und es kann einem gesunden Menschen durchaus zugemutet werden, für einen bestimmten Zeitraum auch zu hungern, sodass alleine die Situation das die Lebensmittelvorräte zu Hause leer sind nicht unbedingt gleich einen Notstand begründet, da man von ein, zwei oder drei Tagen hungern nicht gleich verstirbt oder einen gesundheitlichen Schaden erleidet (anders lediglich bei alten/ gebrechlichen Menschen, Menschen mit bestimmten Erkrankungen sowie Säuglingen). Zudem darf die Gefahr nicht anders abwendbar sein, es müssen also sämtliche legalen Mittel um an Lebensmittel zu kommen ausgeschöpft worden sein, zum Beispiel auch Angehörige, Freunde und Nachbarn gefragt werden, ob man von ihnen etwas abhaben kann. Letzendlich, ist es beim Notstand immer eine Einzelfallentscheidung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, ob die Tat im konkreten Einzelfall gerechtfertigt war oder nicht.
Mfg
Da wir ja diesen Winter dank den Sanktionen ganz sicher das eine oder andere Blackout haben werden
Sagt wer?
wollte ich mal fragen was einem droht wenn man beim Plündern erwischt wird
Eine Polizeikugel zwischen den Rippen
natürlich wäre das nicht legitim. Daher sind da auch bis zu 10 Jahren Haft möglich
Warum sollte Plünderung zu unterlassen sein?