Darf mein Hund auf die Wiese machen trotz Hunde-Kack-Verbotsschild?

19 Antworten

Falls du dein Verhalten mit deinem Vermieter abgestimmt hast, kann dir jede Rüge eines Fremden egal sein. - Sag ihnen, falls sich so  etwas wiederholt, dass du 1. - im Haus auf dem Grundstück wohnst und 2. auch dein Vermieter nichts dagegen hat, weil du den Kot deines Hundes jeweils fein säuberlich wieder entfernst.

Wenn das als Erklärung nicht reicht, dann lass' den gutmeinenden Meckerer einfach stehen, oder gib ihm die Telefonnummer deines Vermieters. :-))

Anders könnte es natürlich ausgehen, wenn dein Verhalten eigenmächtig ist, auch wenn du im Haus wohnst, es jedoch nicht mit dem Eigentümer des Hauses abgestimmt hast.

Nachdem ich nun Rücksprache mit der Hausverwaltung gehalten habe, Halte ich fest:

Da das Wiesenstück zum Garten gehört, der Teil unseres Mietobjektes ist und unser Hund mit im Mietvertrag steht, ist es unser Recht den Weg zu nutzen. Wenn mein Hund innerhalb dieses Wegs kotet, muss ich es wegräumen und kann mit der Erfüllung dieser Aufgabe nicht mehr belangt werden.

Das ist doch egal ob ein Taferl dort steht oder nicht. In einer Wohnanlage hat sich kein Hund zu lösen. Das verbietet schon die Rücksicht und Anstand gegenüber anderen Mietparteien die keine Hunde haben und die eine schöne saubere Wiese schätzen. Das kann jeder Hund lernen, auch ein Alter. Es nützt nix wenn du das Geschäft deines Hundes wegräumst, es bleibt immer was zurück. Die Wohnanlage gehört nicht dir alleine. Stell dir vor jeder Hundehalter lässt seine Hunde in der Anlage lösen. In kurzer Zeit ist alles zugeschissen und Kinder lernen wieder das "Tempel hüpfen"

Wenn du regelmäßig und nicht im letzten Moment mit dem Hund raus gehst, wird er das aushalten. Übrigends, auch außerhalb der Wohnanlage gehört alles weggeräumt. Ich habe das mit 3 erwachsenen Hunden damals in Wien geschafft, also wird das mit nur 1 Hund nicht so schwer sein.

Hallo,

auch wenn du als Mieter ein "Nutzungsrecht" der gemeinschaftlichen Wiese hast, so berechtigt dich dies aber nicht dazu, diese zu verschmutzen.

Es ist löblich, dass du die Hinterlassenschaften wegräumst - aber erstens bekommt man meist nicht alles spurlos beseitigt, zweitens klappt das gar nicht, wenn die Würstchen mal nicht fest geformt sind und drittens gibt es dazu sogar ein Gesetz, dass zwar für öffentliche Flächen gedacht ist, auf eine gemeinschaftlich genutzte Fläche aber ebenso Anwendung findet.

StGB  § 326 Abs. 1 zu "umweltgefährdender Abfallbeseitigung":

Nur, weil du ein Kind hast, dass du natürlich nicht alleine lassen kannst, hast du nicht das Recht, Gemeinschaftsflächen zu verunreinigen. Das sind eben so die Probleme, die man VOR der Anschaffung eines Hundes bedenken muss!!

Und bitte bedenken: eine Hundehaltungserlaubnis kann aufgrund des halterlichen Fehlverhaltens ganz ganz schnell und problemlos widerrufen werden. Ich wäre in deinem Fall also ziemlich still - denn sonst musst du dir für die Zukunft nicht nur einen neuen Löseplatz suchen - sondern eine neue Wohnung oder einen neuen Besitzer für deinen Hund.

Alles Gute

Daniela

Bitte gib deinem Hund an anderer Stelle die Gelegenheit, sich lösen zu können.