Darf mein Hund auf die Wiese machen trotz Hunde-Kack-Verbotsschild?
Hallo,
ich wohne mit einem kleinen Yorkshire-Terrier in einer Wohnanlage mit schönen Wiesen drum herum. Am Eingang unserer Wohnanlage steht eine Hunde-Kack-Verbotsschild mit dem Hinweis Privatgrundstück. Bin ich als Mieter nicht ein Teil dieses Grundstücks?
Da ich eine 3 Monate alte Tochter habe, gehe ich morgens und abens immer nur eine kurze Runde mit meinem Hund damit er sein Geschäft erledigen kann. Da meine Kleine in der Wohnung schläft, würde ich nicht weit weggehen. Unsere große Mittagsrunde gehen wir weiter und gemeinsam. Ich habe immer Kotbeutel dabei und räume alles weg.
Heute morgen wurde ich richtig böse angegangen, dass ich nichts mit meinem Hund da verloren habe und ihn woanders kacken lassen soll. Ich habe ihm erklärt, dass ich alles wegräume und es auch vor ihm getan. Der Mann ließ sich aber nicht beruhigen, meinte, dass es keine Rolle spielt, dass ich es wegräume. Das Kacken ist dort verboten und wenn er mich nochmal dort erwischt, zeigt er mich an.
Darf ich meinen Hund nun hier kacken lassen oder nicht? Es kommt hinzu, das die Wiese nicht mal vor seinem Balkon oder sowas liegt, sondern nur 10 m entfernt von seinem Fenster, direkt am Hauptgang.
Kann solch ein Verhalten nicht verstehen. Wüsste aber gern wie meine Rechte sind.
Zusatz:
Ich habe mir gerade unseren Mietvertrag durchgelesen, in dem eindeutig festgehalten ist, dass das Grundstück mit zu unserem Nutzungsbereich gehört. Das Privatgrundstück ist daher ein Teil der Anmietung.
19 Antworten
Falls du dein Verhalten mit deinem Vermieter abgestimmt hast, kann dir jede Rüge eines Fremden egal sein. - Sag ihnen, falls sich so etwas wiederholt, dass du 1. - im Haus auf dem Grundstück wohnst und 2. auch dein Vermieter nichts dagegen hat, weil du den Kot deines Hundes jeweils fein säuberlich wieder entfernst.
Wenn das als Erklärung nicht reicht, dann lass' den gutmeinenden Meckerer einfach stehen, oder gib ihm die Telefonnummer deines Vermieters. :-))
Anders könnte es natürlich ausgehen, wenn dein Verhalten eigenmächtig ist, auch wenn du im Haus wohnst, es jedoch nicht mit dem Eigentümer des Hauses abgestimmt hast.
Nachdem ich nun Rücksprache mit der Hausverwaltung gehalten habe, Halte ich fest:
Da das Wiesenstück zum Garten gehört, der Teil unseres Mietobjektes ist und unser Hund mit im Mietvertrag steht, ist es unser Recht den Weg zu nutzen. Wenn mein Hund innerhalb dieses Wegs kotet, muss ich es wegräumen und kann mit der Erfüllung dieser Aufgabe nicht mehr belangt werden.
Das ist doch egal ob ein Taferl dort steht oder nicht. In einer Wohnanlage hat sich kein Hund zu lösen. Das verbietet schon die Rücksicht und Anstand gegenüber anderen Mietparteien die keine Hunde haben und die eine schöne saubere Wiese schätzen. Das kann jeder Hund lernen, auch ein Alter. Es nützt nix wenn du das Geschäft deines Hundes wegräumst, es bleibt immer was zurück. Die Wohnanlage gehört nicht dir alleine. Stell dir vor jeder Hundehalter lässt seine Hunde in der Anlage lösen. In kurzer Zeit ist alles zugeschissen und Kinder lernen wieder das "Tempel hüpfen"
Wenn du regelmäßig und nicht im letzten Moment mit dem Hund raus gehst, wird er das aushalten. Übrigends, auch außerhalb der Wohnanlage gehört alles weggeräumt. Ich habe das mit 3 erwachsenen Hunden damals in Wien geschafft, also wird das mit nur 1 Hund nicht so schwer sein.
Hallo,
auch wenn du als Mieter ein "Nutzungsrecht" der gemeinschaftlichen Wiese hast, so berechtigt dich dies aber nicht dazu, diese zu verschmutzen.
Es ist löblich, dass du die Hinterlassenschaften wegräumst - aber erstens bekommt man meist nicht alles spurlos beseitigt, zweitens klappt das gar nicht, wenn die Würstchen mal nicht fest geformt sind und drittens gibt es dazu sogar ein Gesetz, dass zwar für öffentliche Flächen gedacht ist, auf eine gemeinschaftlich genutzte Fläche aber ebenso Anwendung findet.
StGB § 326 Abs. 1 zu "umweltgefährdender Abfallbeseitigung":
Nur, weil du ein Kind hast, dass du natürlich nicht alleine lassen kannst, hast du nicht das Recht, Gemeinschaftsflächen zu verunreinigen. Das sind eben so die Probleme, die man VOR der Anschaffung eines Hundes bedenken muss!!
Und bitte bedenken: eine Hundehaltungserlaubnis kann aufgrund des halterlichen Fehlverhaltens ganz ganz schnell und problemlos widerrufen werden. Ich wäre in deinem Fall also ziemlich still - denn sonst musst du dir für die Zukunft nicht nur einen neuen Löseplatz suchen - sondern eine neue Wohnung oder einen neuen Besitzer für deinen Hund.Alles Gute
Daniela
Bitte gib deinem Hund an anderer Stelle die Gelegenheit, sich lösen zu können.