Hallo, in unserer Wohnanlage gibt es viele Hunde. Auch ich habe einen. Gerade spielte ich mit meinem Hund draußen auf einer Wiese Ball, als es aus der Ferne rief, ich solle meinen Hund anleinen, da stehe ein Schild.
Nun frage ich mich ja, inwieweit dieses Schild für mich als Mieter überhaupt Bedeutung hat? Denn an der Stelle, an der es aufgestellt ist, muss ich gar nicht lang laufen, um in den Innenhof zu gelangen. Ich kann einfach durch den Keller gehen. Eine schriftliche Information an die Mieter gab es auch nicht. Weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung steht etwas über Leinenzwang und wir haben auch die Erlaubnis durch die Vermietung, den Hund zu halten.
Ich weiß, da es ein Privatgrundstück ist, kann der Eigentümer Schilder aufstellen wie er möchte. Aber müssen Mieter nicht dennoch informiert werden? Wie gesagt, ich kann mich doch auch dumm stellen, und sagen dass mir das Schild unbekannt ist, eben weil ich durch diesen Durchgang nicht laufen muss.