Plattform-Steuertransparenzgesetz Problem/Lücke?
Hallo Community,
wer regelmäsig etwas auf eBay-Kleinanzeigen verkauft hat bestimmt schon vom neuen tollen "Plattform-Steuertransparenzgesetz" gehört. Dabei ist mir ein noch größeres Problem aufgefallen als das Gesetz an sich. Die Rede ist von gelöschten Anzeigen, die ich aber gar nicht verkauft habe.
Kleines Beispiel:
Ich verkaufe Produkt A und Produkt B. Der Käufer will beides kaufen und ich erstelle eine weitere Anzeige mit beiden Produkten damit er alles bequem über die "Sicher Bezahlen" Funktion bezahlen kann. Die anderen Anzeigen bestehen jetzt aber immernoch. Wenn ich dann die einzelnen Anzeigen von Produkt A und Produkt B lösche, werden diese dann mit zu meinen Umsätzen gerechnet die maximal 2000€ betragen dürfen, bzw. werden sie von den maximal 30 Anzeigen pro Jahr abgezogen?
Anderes Beispiel:
Ich verkaufe etwas und möchte es aber dann doch behalten also lösche die Anzeige. Wird das ebenfalls mit dazu gerechnet?
Das wäre ein deutlich größeres Problem als das Gesetz an sich. Vielleicht habe auch bei der Recherche auch etwas übersehen. Eure Meinungen würden mich interessieren.
LG
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
1 Antwort
Wieso sollte ein Angebot von dir als Umsatz gerechnet werden? Umsatz ist immer noch, die bereits VERKAUFTE Ware. Und selbstverständlich ist es korrekt, dass deine "Geschäfte" transparent sein müssen. Was soll daran falsch sein?
Und wenn du ein Geschäft stornierst (aus welchem Grund auch immer), musst du das eben genau so übersichtlich dokumentieren.
UMSATZ bedeutet ja, dass du Geld kassiert hast, wer bezahlt dir denn Geld für einen gelöschten Artikel?
Es geht darum ob eine gelöschte Anzeige automatisch von eBay mit zum Umsatz dazu gerechnet wird. (Ab 2000€ oder 30 Verkäufen im Jahr: Automatische Mitteilung ans Finanzamt)