Pflichtpraktikum z.T. während Vorlesungszeit und vergütet über Minijobgrenze. Wie versichern bzw. welche Abgaben?
Für mein Studium muss ich ein Pflichtpraktikum von "mindestens sechs Wochen" absolvieren. Ich hätte nun eine Stelle in Aussicht, die allerding eine Mindestdauer von 3 Monaten (hier 67 Arbeitstage) erfordert. Das heißt ich hätte ca. 9 Arbeitstage, die noch in der Vorlesungszeit liegen, womit ich in mindestens 2 Wochen über die 20h Grenze kommen würde. Die Uni hat bestätigt dass das von ihrer Seite aus kein Problem ist (da eh keine Anwesenheitspflicht). Zudem würde ich bei dem Praktikum ein Entgelt bekommen mit dem ich über die Minijobgrente kommen würde. Ich weiß leider noch nicht wie der Vertrag genau aussehen würde. Außerdem arbeite ich zusätzlich ca. 20h im Monat als HiWi.
Wenn ich für die Monate des Praktikums die Familienversicherung verlassen würde und mich "normal" als Arbeitnehmer (nicht studentisch, da da ja auch die 20h Grenze betseht) versichern würde, könnte ich dann während der Vorlesungszeit mehr als 20h in der Woche arbeiten?
Dann müsste ich zwar Sozialverischerungsabgaben und andere Steuern zahlen, könnte mir die (da ich unter dem jährlichen Freibetrag bleibe) aber über eine Steuererklärung zurück holen, versteh ich das richtig?
2 Antworten
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Pflichtpraktika sind zudem grundsätzlich sozialversicherungsfrei, auch dann, wenn es eine Vergütung dafür gibt. Auch freiwillige Praktika während des Studiums müssen nicht vergütet werden, sofern sie der Berufsorientierung dienen. Hast Du vor Deinem Praktikum dagegen bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen, muss der Mindestlohn beziehungsweise ein branchenüblicher Vergleichslohn gezahlt werden.
Da müsstest du die für dich zuständige Krankenkasse fragen, wie das ist, wenn nur ein entspr. längeres Pflicht-Praktikum bekommst.
Evtl. kannst du auch über das Überstundenkonto vorarbeiten?
notting
Die Sozialversicherungsbeiträge würdest Du bei einer Steuererklärung nicht zurückbekommen, allerdings wird wahrscheinlich auch keine Lohnsteuer anfallen.
Und die Sozialversicherungsbeiträge liegen im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone) auch niedriger.