Pflichtpraktikum z.T. während Vorlesungszeit und vergütet über Minijobgrenze. Wie versichern bzw. welche Abgaben?

2 Antworten

"finanztip sozialversicherung pflichtpraktikum" 1. Ergebnis: https://www.finanztip.de/studentenjobs/

Pflichtpraktika sind zudem grundsätzlich sozialversicherungsfrei, auch dann, wenn es eine Vergütung dafür gibt. Auch freiwillige Praktika während des Studiums müssen nicht vergütet werden, sofern sie der Berufsorientierung dienen. Hast Du vor Deinem Praktikum dagegen bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen, muss der Mindestlohn beziehungsweise ein branchenüblicher Vergleichslohn gezahlt werden.

Da müsstest du die für dich zuständige Krankenkasse fragen, wie das ist, wenn nur ein entspr. längeres Pflicht-Praktikum bekommst.

Evtl. kannst du auch über das Überstundenkonto vorarbeiten?

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Sozialversicherungsbeiträge würdest Du bei einer Steuererklärung nicht zurückbekommen, allerdings wird wahrscheinlich auch keine Lohnsteuer anfallen.

Und die Sozialversicherungsbeiträge liegen im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone) auch niedriger.