Pflichtpraktikum Jura 4 Wochen/1 Monat?
Hallo ich hätte da eine Frage,
Ich studiere Jura und muss bekanntlich ein Pflichtpraktikum von insgesamt 3 Monaten ablegen, wobei jedes Praktika selbst mindestens ein Monat gehen muss. Nun habe ich etwas Zweifel bekommen: letztes Jahr habe ich ein Praktikum gemacht, welches vom 04.09.23 (Mo) bis zum 29.09.23 (Fr) ging. Bzw. Steht das so auf der Bescheinigung. Ich frage mich nun ob das ausreicht und angerechnet werden kann, da dies ja eigentlich nur 26 Tage sind. (Siehe Bild unten). Aber eigentlich sind das nach dem Kalender 4 Wochen, jedoch bin ich unsicher ob das für das 1 monatige Mindestpraktikum ausreicht…
Bitte um eine Antwort! Vielen Dank.
1 Antwort
Vier Wochen ist kein Monat (Paragraph 188 Abs. 2 BGB). Aber für Näheres, also ob du tatsächlich nur vier Wochen, anstelle des "juristischen" Monats als Praktikum absolvieren darfst, solltest du die Hochschule kontaktieren.
Ich gehe mal davon aus, dass die Praktikumsstelle nicht am Wochenende arbeiten wird, sodass die Woche ja schon voll ist, da es in dem Falle ja egal ist, ob man bis einschließlich Sonntag oder Freitag das Praktikum erledigt hat. In beiden Fällen wäre dann bereits Freitag der letzte Tag. Aber auch hier ist die Hochschule das Maß der Dinge.
Danke erstmal für die Antwort!
Ich hab gelesen, dass vier Wochen als ein Monat anerkannt werden für das Praktikum. Sind es also vier Wochen, die bei mir eingetragen sind? Weil ja das letzte Wochenende nicht dabei ist oder zählen da nur die Arbeitstage/Werktage?