Pflichtpraktikum Jura 4 Wochen/1 Monat?

1 Antwort

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Vier Wochen ist kein Monat (Paragraph 188 Abs. 2 BGB). Aber für Näheres, also ob du tatsächlich nur vier Wochen, anstelle des "juristischen" Monats als Praktikum absolvieren darfst, solltest du die Hochschule kontaktieren.


BibbleBubble93 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 12:55

Danke erstmal für die Antwort!
Ich hab gelesen, dass vier Wochen als ein Monat anerkannt werden für das Praktikum. Sind es also vier Wochen, die bei mir eingetragen sind? Weil ja das letzte Wochenende nicht dabei ist oder zählen da nur die Arbeitstage/Werktage?

torboso  18.06.2024, 13:10
@BibbleBubble93

Ich gehe mal davon aus, dass die Praktikumsstelle nicht am Wochenende arbeiten wird, sodass die Woche ja schon voll ist, da es in dem Falle ja egal ist, ob man bis einschließlich Sonntag oder Freitag das Praktikum erledigt hat. In beiden Fällen wäre dann bereits Freitag der letzte Tag. Aber auch hier ist die Hochschule das Maß der Dinge.