Hallo Community, ich brauche eure Hilfe bezüglich Mietrecht?

4 Antworten

Nein, es gibt keinen Paragraphen, der den Vermieter noch an einer fristlosen Kündigung hindern würde. Leider wird das, was Du erzählst, auch wenn es bei Dir noch so wahr ist, immer wieder gerne als Ausrede von säumigen Mietern vorgebracht.

Rede mit Deinem Vermieter, vielleicht hat er Verständnis. Vielleicht kann er mit Deiner Vermittlung selbst beim JC nachfragen, das sicher auch nicht interessiert daran ist, dass Du noch vor Weihnachten Deine Wohnung verlierst.

Als Vermieter würde ich auf jeden Fall fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigen. Als Mieter hat man dann immer noch sehr lange Zeit, um die Rückstände ganz zu begleichen, womit die fristlose Kündigung dann vom Tisch wäre.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für die fristgerechte Kündigung sind es dann immer noch 3 Monate, die Du zur Bewährung nutzen kannst. Beweise dem Vermieter in dieser Zeit, dass Du zuverlässig bist und rede mit ihm. Vielleicht macht er mit Dir dann einen Anschlussmietvertrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Der Vermieter kann trotzdem kündigen. Der laufende ALG2 Antrag ändert daran nichts.

Wenn du vom Jobcenter schon eine mündliche Zusage für die Leistung bekommen hast, aber der Antrag nur noch Zeit braucht zur Bearbeitung, dann kannst du einen Vorschuss bekommen. Danach muss man aber fragen, das macht das Jobcenter nicht von sich aus.

Solange nichts Schriftlich vorhanden ist ist auch nichts zugesuichert ,selbst wenn mündliche zusagen bereits laufen.

https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-mietrueckstand/

2 Monatsmieten im Rückstand , weiter nicht Fest zugesichert zur Zahlung ist ein Kündigungsgrund , PUNKT !

§ 543 BGB

Besonderer Verweis auf den Bereich :

§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Daniel230Power 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 21:58

Ok, dennoch danke für die ausführliche Antwort.

ja, der vermieter kann dir kündigen.