Pflegeheim Rechnung?

2 Antworten

Nach erbrachter Leistung erfolgt die Rechnungsstellung.

Hat der Angehörige einen Pflegegrad muss eh geschaut werden, wie hoch der Eigenanteil ist, denn da gehen pauschal erstmal 1774,-€ als Rechnung an die PK und bei nicht Verwendung der Verhinderungspflege können nochmal 1774€ der PK in Rechnung gestellt werden. Oder anteilmäßig als Kombileistung.

Ich gehe davon aus, daß nach Beendigung der Pflezeit/Unterbringung ihr eine diesbezügliche schriftl. Rechnung erhalten werdet, die ihr dann in einer gesetzten Frist bezahlen/überweisen müßt.