Pflegeheim Rechnung?
Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage
Es geht darum, das ein Familienmitglied heute (01.07.2024) ins Pflegeheim zur Kurzzeitpflege (3-4 Wochen) kommt
Meine frage: Müssen die Kosten für das Pflegeheim (es geht nur um den Eigenanteil) direkt bei der Aufnahme gezahlt werden?
Oder würde das Familienmitglied nach der Kurzzeitpflege (Ende Juli) vom Pflegeheim die Rechnung erhalten
bzw Rechnen Pflegeheime immer Monatsanfang ab oder Ende Juli und dann für den Zeitraum 01.07.2024-31.07.2024
2 Antworten
Nach erbrachter Leistung erfolgt die Rechnungsstellung.
Hat der Angehörige einen Pflegegrad muss eh geschaut werden, wie hoch der Eigenanteil ist, denn da gehen pauschal erstmal 1774,-€ als Rechnung an die PK und bei nicht Verwendung der Verhinderungspflege können nochmal 1774€ der PK in Rechnung gestellt werden. Oder anteilmäßig als Kombileistung.
Ich gehe davon aus, daß nach Beendigung der Pflezeit/Unterbringung ihr eine diesbezügliche schriftl. Rechnung erhalten werdet, die ihr dann in einer gesetzten Frist bezahlen/überweisen müßt.