Betreuung abgegeben - bekomme trotzdem Rechnungen?
Hallo, ich habe aus privaten Gründen Ende 2021 die Betreuung meines Vaters abgegeben, der im Pflegeheim war. Die Unterbringung wurde vom Sozialamt bzw. der Kreisverwaltung übernommen. Ende Juni letzten Jahres ist er dann verstorben. Das Erbe habe ich beim Amtsgericht abgelehnt. Heute flattert mir eine Mahnung für eine private Krankenfahrt von Mitte Juni letzten Jahres ins Haus. Muss ich diese Rechnung bezahlen??
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Es ist nicht deine Rechnung, sondern die Rechnung deines verstorbenen Vaters.
Sofern sie an dich adressiert war: Sterbeurkunde und Erklärung der Ausschlagung beifügen und die Forderung mit der Begründung als unberechtigt zurück weisen.
War sie an deinen Vater adressiert und du hast sie geöffnet - Vorgang analog. (Warum hast du die Post geöffnet, mit dem Hinweis verstorben ungeöffnet zurück senden)
Mit deiner Betreuung - hätte dies ohnehin nichts zu tun. Die Betreuung deines Vaters endete mit seinem Tod - warum der Betreuer die Rechnung nicht mehr beglichen hatte - wirst du meines Erachtens nicht mehr in Erfahrung bringen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Rechnung lautete auf meinen Vater. Sie hatten ein Versanddeckblatt mit meiner Adresse angeheftet. Aber vielen Dank für Deine Antwort. So werd ichs machen!