Betreuung abgegeben - bekomme trotzdem Rechnungen?

1 Antwort

Es ist nicht deine Rechnung, sondern die Rechnung deines verstorbenen Vaters.

Sofern sie an dich adressiert war: Sterbeurkunde und Erklärung der Ausschlagung beifügen und die Forderung mit der Begründung als unberechtigt zurück weisen.

War sie an deinen Vater adressiert und du hast sie geöffnet - Vorgang analog. (Warum hast du die Post geöffnet, mit dem Hinweis verstorben ungeöffnet zurück senden)

Mit deiner Betreuung - hätte dies ohnehin nichts zu tun. Die Betreuung deines Vaters endete mit seinem Tod - warum der Betreuer die Rechnung nicht mehr beglichen hatte - wirst du meines Erachtens nicht mehr in Erfahrung bringen.


Saupfote 
Beitragsersteller
 23.03.2023, 08:55

Die Rechnung lautete auf meinen Vater. Sie hatten ein Versanddeckblatt mit meiner Adresse angeheftet. Aber vielen Dank für Deine Antwort. So werd ichs machen!

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