Personalfragebogen ausfüllen?

3 Antworten

Wenn du bei deinem vorherigen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bezogen hast bzw. VWL abgeschlossen hast, sollst du hier angeben, bei wem der Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurde und die Kontodaten, damit das dein neuer Arbeitgeber direkt dorthin abführen kann.

Sofern du keine vermögenswirksamen Leistungen bezogen / abgeschlossen hast, betrifft dich dieser Punkt nicht.

Wenn du bereits eine Verm.-wirksame Leistung hast, trägst du sie ein. Sonst machst du Striche.

Das Gehalt wird vom Arbeitgeber eingetragen (FALLS das schon vereinbart ist)

Den Teil füllt der Arbeitgeber aus. Es geht um Summen und Verträge, von denen du die Informationen ja nicht haben kannst.