Parkpflicht für Firmenfahrzeuge auf dem Betriebsparkplatz?
- Darf mir die Firma vorschreiben, dass ich meinen Firmenwagen ( mit Privatnutzung) auf dem Parkplatz des Betriebsgeländes zu parken habe? Was ist mit öffentlichen Parkplätzen?
- Die Firma ist zweigeteilt (Verwaltung und Werkstatt). Die Anweisung gilt jedoch für das Parken vor der Verwaltung für alle. Um meinen Arbeitsplatz in der Werkstatt zu erreichen muss ich jedoch das Gelände verlassen und über eine öffentliche Straße gehn, die z.B. im Winter nicht gestreut/geräumt wird. Gilt die Anweisung für den Parkplatz auch dann?
3 Antworten
Im 2. Fall kann das keiner von dir verlangen dass du über eine ungestreute strasse musst
Dieser Logik nach bräuchten etliche Leute in einem schneereichen Winter fast niemals zur Arbeit. Insbesondere alle Mitarbeiter nicht, die z.B. keinen Firmenwagen haben und deshalb zu Fuß dort lang zur Arbeit müssen, denn sehr viele öffentliche Wege werden im Winter gar nicht geräumt.
Das stimmt jedoch nicht. Die ArbeitNEHMER tragen selbst das Wegerisiko (also die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass man auch bei schlechtem Wetter zur Arbeit kommt), NICHT der ArbeitGEBER. Und so lange er noch nicht an seinem Arbeitsplatz angekommen ist, befindet er sich noch auf der Anreise.
Ich verstehe die Frage nicht.
Ad 1) Selbstverständlich kann der AG das so vorgeben.
Ad 2) Selbstverständlich ist dein Arbeitsplatz zu Fuß erreichbar und die örtliche Trennung irrelevant; hättest du kein Auto, müsstest du ja auch über dieselbe (fakultativ nicht geräumte) Straße dorthin gelangen.
Gibt es denn einen plausiblen Grund dafür, dass du deinen Dienstwagen nicht vor der Werkstatt parken solltest?
- Steht das Fahrzeug im Weg z.B. auf einem Besucherparkplatz oder an einer Laderampe?
- läuft das Fahrzeug gefahr beschädigt oder übermässig verschmutzt zu werden?
- nimmst du mit dem Fahrzeug öffentlichen Parkraum ein, ob wohl das nicht sein müsste?
Spätestens, wenn du auf der ungestreuten Straße ausrutschst, dir was brichst, oder schlimmer, wird man erkennen, dass es wohl kleinlich war.
Das stimmt so nicht, wähhrend der Arbeitszeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit übernimmt die Berufsgenossenschaft. und damit quasi die Versicherung des Arbeitgebers.
Letzteres Risiko ist aber verkehrstechnisch immanent, und nicht das Problem des AG, sondern der zuständigen Kommune bzw. Gebietskörperschaft.