Parken vor Feuerwehreinfahrt und eigenem Parkplatz, wie vorgehen?
Guten Tag,
bei mir vor der Wohnung parken immer Leute vor der Feuerwehreinfahrt und vom Bild aus rechts ist mein Parkplatz, ich komme zwar auf meinen Parkplatz, aber nur sehr schwer, wenn da wer steht. Vorallem Parke ich leiber Rückwärts ein und das geht dann gar nicht. Wie kann ich hier verfahren, es nervt nämlich ziemlich. Ich habe schon Zettel zwischen die Scheibenwischer geklemmt, dass die doch bitte an der Straße parken sollen, da ich sonst so schwer auf meinen Parkplatz komme, aber das scheint allen egal zu sein 😅 war am überlegen ihn zuzuparken, aber das kann auch für mich blöd werden. Jemand Tipps und Ideen?
5 Antworten
Zuparken darfst du ihn nicht. Ist erstens Nötigung und zweitens blockierst du dann ja selbst ebenfalls die Feuerwehrzufahrt.
Aber: Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt wird als "Gefahr im Verzug" gewertet, d.h. das Ordnungsamt bzw. die Polizei kann das Fahrzeug sofort abschleppen lassen. Ohne großartig zu versuchen, den Halter ausfindig zu machen, um mildere Mittel anzuwenden.
Gib' also dem Ordnungsamt oder der Polizei einen Tip und derjenige bekommt eine teure Erinnerung, sich nochmal damit zu befassen was eine Feuerwehrzufahrt ist.
Das Ordnungsamt rufen oder denen einen Tipp geben.
Ich weiß nicht ob bei sowas auch die Polizei kommen würde.
Ordnungsamt rufen. Oder RePo . Denn egal, ob Dich das Parken stört oder nicht:Feuerwehrzufahrten zuparken geht gar nicht!!! Und wenn sie dann zwei drei viermal abgeschleppt oder mit „Knöllchen“ bedacht werde, überlegen sie sich das…. Zuparken ist wirklich eine schlechte Lösung👍🏻
Wenn die Feuerwehrzufahrt blockiert wird, kannst du dem Sheriff einen Tipp geben. Die kümmern sich drum. Sieht aber auf dem Bild nicht so aus, als ob der im Weg steht.
Das gilt es zu prüfen. Auf dem Bild ist das nicht ersichtlich. Die Zufahrt scheint frei zu sein.
Ordnungsamt rufen, die kümmern sich darum wenn das kein Parkplatz sein sollte. Den die Feuerwehr Einfahrt ist rechts vom Bild nicht dort wo der BMW steht
Muss ja auch nicht. Es reicht, dass die Fläche als Feuerwehr-Aufstellfläche im Brandschutzkonzept des Gebäudes eingeplant und entsprechend gekennzeichnet ist.