Ich wollte rückwärts seitlich parken hab auch rechtzeitig davor geblinkt, da hat mir einer vorwärts meinen Parkplatz gestohlen. Kann ich die Person anzeigen?
11 Antworten
In Deutschland darfst du grundsätzlich alles und jeden anzeigen, auch wenn es noch so albern und kindisch ist.
Da eine Parkplatz keine "Fremde bewegliche Sache" ist, kann man ihn dir auch nicht stehlen. In der STVO steht drin, das derjenige Anrecht auf den Parkplatz hat, der ihn, ohne andere zu behindern, besser und schneller erreichen kann. Das ist eindeutig derjenige, der vorwärts einparkt, wenn jemand Anderer diesen rückwärts beparken will.
Hast Du leider Peche gehabt.
Wer an der Parklücke vorbeifährt und dabei durch Blinken kenntlich macht, dass er rückwärts einparken will, hat sich den Vorrang bereits gesichert. So jedenfals die Rechtsprechung. Und das ist auch gut so.
Es kommt auf die Situation an die du besser beschreiben müsstest! Es gibt die stvo und wenn die andere Person sich nicht daran gehalten hat so kannst du dies dem Ordnungsamt melden, handelt es sich jedoch um eine staftat nach dem Straßenverkehrsgesetz so kannst du einen Strafantrag bei der zuständigen Polizeibehörde stellen. Aber ich sage dir jetzt schon mal dass deine Anzeige oder Meldung erfolglos sein wird. Stattdessen kannst du auf Schadensersatz klagen wenn du der Meinung bist dass hier falsch gehandelt wurde.
Stattdessen kannst du auf Schadensersatz klagen wenn du der Meinung bist dass hier falsch gehandelt wurde.
Blödsinn. Für Schadenersatz muss ein Schaden entstanden sein. Da aber niemand Eigentum- oder Besitzrechte an einem öffentlichen Parkplatz hat, ist eine Klage Schwachsinn, abgesehen von den Kosten, die dadurch verursacht werden.
Die Möglichkeit einer Klage gibt es und Schadensersatz könnte man zum Beispiel für den Umweg zum nächsten Parkplatz bekommen was Benzin kosten verursacht hat. Man kann theoretisch gegen alles klagen, ich habe die Möglichkeiten aufgezählt.
Benzinkosten, weil man einen anderen Parkplatz suchen muss? Dein Ernst? Und das Prozesskostenrisiko? 34.000-fach höher als die 59 Cent Benzinkosten. Egal, die Argumentation ist Unsinn und für mich beendet.
Du siehst einfach dein verfehltes Urteil nicht ein deshalb ist die Diskussion für dich beendet. Die Kosten würde der Verlierer der Klage tragen und die Benzin kosten Rückerstattung natürlich auch wenn die Klage Erfolg hat ;)
Jeder kann jeden wegen jedem shice anzeigen, aber wegen der Anzeige wird kein Verfahren eröffnet. Parkplatzklau hat keine strafrechtliche Relevanz.
First come, first serve.
Ja, aber es wird nichts passieren. Da das nur mit 10 € Verwarnungsgeld sanktioniert werden kann, wird da nicht viel ermittelt werden.
In meiner StVO wird das ganz anders beschrieben
(5) 1An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.