Parken für Einwohner vor dem Haus

14 Antworten

Es gibt eine s. g. Stellplatzverordnung, die regelt, wie viele Stellplätze für ein Wohnhaus zur Verfügung gestellt werden müssen. Ist allerdings von Kommune zu Kommune unterschiedlich...

  • Auf öffentlichen Grund gibt es keine zugeordneten Parkplätze, sondern jeder darf an der Straße parken, der möchte. Egal, ob er da wohnt oder nicht. Egal mit wie vielen Autos die Einwohner eines Hauses das machen und egal wo sie sich hinstellen. Da gibt es keine Ansprüche und keine Regeln für das Parken vor dem eigenen Haus.
  • Zugeordnete Stellplätze gibt es nur auf Privatgelände, z.B. markierte Stellplätze, Carports oder dergleichen. Diese Stellplätze können namentlich zugeordnet werden, z.B. durch Kfz-Kennzeichen oder Namen.

Auf öffentlichen Flächen sicher nicht. Da dienen alle Parkplätze für alle Nutzer bzw. in Anwohnerparkzohnen für Anwohner mit Ausweis. Es gibt aber keinen Anspruch auf einen bestimmten oder überhaupt einen Parkplatz. Auf Privatgrundstücken kann der Eigentümer natürlich seine Stellplätze vermieten.

An der Straße mit Sicherheit nicht. Und ob auf dem Grundstück überhaupt Stellplätze vorhanden und nicht anderweitig vermietet sind, erfährst du vom Vermieter.

Und solltest dir das mietvertraglich zusichern lassen, sonst hast du auch dann keinen :-O

G imager761

Wenn die Parkplätze auf dem Grundstück des Vermieters liegen (also auf Privatgrundstück), dann kann der Vermieter auch eine Regelung treffen. Liegen die Parkplätze aber auf öffentlichem Gelände, kann hier prinzipiell jeder parken - es sei denn, hier regelt ein Verkehrsschild etwas anderes: http://www.sveinfo.de/typo3temp/pics/b22609b737.jpg