Mit Klasse AM (die du ja durch deinen B Führerschein automatisch erworben hast) darfst du fahren:
Krafträder bis 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Wann wurde die Vespa denn zugelassen?
Krafträder, die vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden dürfen auch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Betriebserlaubnis eingetragen haben.
Somit dürftest du die Vespa fahren, wenn sie wirklich 50 km/h fährt.
Was genau heißt dann aber fährt ab Werk 60 km/h? Tachos zeigen oft ein paar km/h mehr an, als eigentlich gefahren wird. 10 km/h mehr hört sich aber doch etwas zu viel an.
Wenn sie "frisiert" wurde, wäre das dann u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, da du nicht so schnell fahren darfst.