Park strafe wegen 5 meter abstand unzurecht?
Hallo,
ich habe ein Parkstrafe erhalten wegen zu wenig Abstand zur Kreuzung.
Ich hab ein Beweisbild gemacht wo jeder 10 Jährige erkennt das deutlich über 5 Meter abstand zur Kreuzung ist, das könnten 10 Meter sein.
Ganz Klar da wurde ich von irgend ein Mitarbeiter komplett verarscht. Was kann ich dagegen tun. Mir geht es nicht um die 10€ mir geht es ums Prinzip, ich hasse es wenn man mich verarscht.
gerne um Tipps wie ich dagegen vorgehen kann. Danke
Ich hab hier noch ein Bild falls es jemand einordnen kann, lohnt sich wiederspruch oder nicht?
Gibt es rechts neben der Fahrbahn einen Radweg?
Nope, wohngegend wo eigentlich jeder da parkt
6 Antworten
Da die Behörde auch Bilder macht, kann das ja ein Richter entscheiden wer Recht hat.
lg
- An dem hinteren Fahrzeug ist eine weiße Markierung zu sehen – hierbei könnte es sich um eine Parkflächenmarkierung handeln.
Anlage 2 Nr. 74 StVO: Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Je nach Beschilderung oder sonstiger Verhältnisse könnte man argumentieren, dass man nur innerhalb der Parkflächenmarkierungen parken darf.
2. Man kann leider nicht erkennen, ob das aufgesetzte Parken auf dem Gehweg gestattet ist. Wenn nicht, parkst du nicht korrekt – das wären dann aber 55 € Strafe.
Die 5 Meter zum Scheitelpunkt der Kreuzung sind jedoch eingehalten.
Was genau ist das Tatvorwurf, ggf. mit Bußgeld-Nr.?
Der Kreuzungsbereich beginnt dort, wo der Bürgersteig nicht mehr "gerade" verläuft, sondern in einen Bogen übergeht.
Im Hintergrund sieht man am Zaun, dass der Bogen bereits begonnen hat, wenn auch nicht sehr stark. Dies ist im konkreten Fall aber unerheblich, du steht somit falsch.
Man sieht auch, dass du außerhalb eines Parkplatz parkst, da wo du stehst ist keine Parkfläche mehr, diese endet mit dem weißen Strich hinter deinem Auto.
Das ist nicht richtig. Gesetzlich ist klar geregelt, wo man im Kreuzungsbereich nicht parken darf:
"vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten"
(§ 12 Abs. 3 Satz 1 StVO)
Ansonsten dürfte man ja in Kurven generell nicht parken, weil unklar ist, wo die Kurve endet und wo der Kreuzungsbereich beginnt.
Wenn bspw. ein Radweg da entlangläuft, werden aus 5m plötzlich 8m.
Lass den Stress, zahle und vergiss die Sache.
Zu nah an der Kreuzung und nicht auf der Strasse, re auf dem Bürgersteig.
Warum dürfen dann da aber Motorräder stehen?