Park and Fly bei Privatpersonen? Rechtliche Hintergründe?

3 Antworten

ist das Erlaubt...

Ja, klar ist das erlaubt.

wenn Schäden am Fahrzeug entstehen...

Warum sollte der Vermieter dafür haften?

oder eine Schlüsselabgabe verlangt wird und das Auto dann schlichtweg "weg" ist?

Ist der Schlüssel nach dem Diebstahl immer noch in der Obhut des Vermieters?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Anonymia606 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:25

Damit meinte ich, übetrieben gesagt, was wäre wenn die Personen das Auto einfach samt Schlüssel wegschaffen, ob wir dann "selbst Schuld" sind und es Probleme geben könnte. Ich kenne mich damit nicht aus; deshalb frage ich ja hier.

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wattdennnu2  11.08.2024, 19:26
@Anonymia606
wenn die Personen das Auto einfach samt Schlüssel wegschaffen,....

Welche "Personen"? Der Vermieter oder Dritte? Wie sollen die Dritten an den Schlüssel gekommen sein?

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Anonymia606 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:28
@wattdennnu2

Der Vermieter des Privatparkplatzes.. es könnte ja sein, es sind Betrüger am Werk, die sich den Schlüssel geben lassen, wegen vermutlichen Umparken etc. und dann das Auto wegschaffen. Jetzt mal salopp formuliert.

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Es ist erlaubt. Bei Schäden haftet die Teil- oder Vollkasko je nach Art des Schadens.

Und versicherungsrechtlich ist die Nutzung eines solchen Services natürlich erstmal nicht fahrlässig.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich bin überzeugt, dass auch in einem Parkhaus der Betreiber nicht für Diebstahl haftet.


wattdennnu2  11.08.2024, 19:23

Welches Parkhaus?

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Anonymia606 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:26
@wattdennnu2

Ich glaube die Person meint, dass es egal ist, ob ich es so oder so mache - es würde auch bei einem "offiziellen Parkanbieter" niemand dafür haften..

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