Paragraph 93 SGB VIII?

1 Antwort

Bevor Du zu weiteren Kosten herangezogen wirst, wäre vorrangig der Unterhalt für weitere Kinder zu berücksichtigen ....

also vom bereinigten Nettoeinkommen 25 % pauschal abgezogen werden?

nein ..... allerdings kannst Du m.W.n. wie sonst beim regulären Unterhalt auch einkommensbereinigend eigene Kosten ansetzen :

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/


Malte1968 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 14:08

Der Abzug erfolgt durch eine Kürzung des nach den Absätzen 1 und 2 errechneten Betrages um pauschal 25 vom Hundert.

1 Lohnsteuer

2 Sozialabgaben ( Rentenversicherung usw.?

wilees  19.12.2021, 14:20
@Malte1968

Deine Abzüge vom Brutto ... betragen rund 20% für Sozialversicherungsbeiträge + Lohnsteuer in Relation zur Einkommenshöhe ( Progression ) und "Steuerklasse".