Paragraph 11 Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz?

4 Antworten

Den 11er brauchst Du nur, wenn Du Hunde gewerblich betreust. Ob Deine Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist, würde ich mit dem zuständigen VetAmt abklären. Das hängt u.a. von den Stunden ab, die Du leistest, und von dem Geld, das Du damit verdienst.

Eine weitere Möglichkeit wäre, Deine Situation von einem Anwalt einschätzen zu lassen: https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/

Nein, als Gassiservice brauchst du die Prüfung nicht. Nur als Trainer. Aber: die ist total sinnvoll, ich hab sie auch gerade gemacht. Man lernt sehr viel, sie ist nicht übermäßig schwer und irgendwie ist es ein gutes Gefühl, so einen Schein zu haben

wie das Wort schon sagt Pflegehunde du bist in Anführungszeichen nur Gassigänger, Du betreust Hunde aber machst kein Training mit Mensch und Hund also trifft dich dieser Passus nicht

Nein, Du brauchst keine Erlaubnis und keinen Befähigungsnachweis, da auf Taschengeldbasis und nicht gewerblich.


Kitty759 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 00:58

Sicher? Ist es demnach nicht gewerblich, wenn ich diesen Service beispielsweise auch bei eBay Kleinanzeigen anbiete? Ich bekomme vom Halter den Mindestlohn allerdings ist auch das Benzingeld darin enthalten. Sorry, dass ich so doof frage, aber ich möchte wegen der Jobs keinen Ärger bekommen und kenne mich mit Gewerben und Rechtlichem nicht aus.

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douschka  25.03.2017, 01:23
@Kitty759

Du kannst Deine Hilfe anbieten wo und wie Du willlst, kannst auch Deine Bedingungen nennen. Es darf der "Verdienst" jedoch nicht über Taschengeldniveau hinausgehen und regelmäßig sein, sonst wäre es Schwarzarbeit. Du könntest Dir darüber mal Gedanken machen: http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber9_2.html

Da Du weder Hunde ausbildest, noch Deine Haupteinnahmequelle zum Lebenserhalt daraus ziehst, ist es eine einfache Dienstleistung. Als Housesitting verpackt, wird es keine Fragen hinsichtlich 11er geben.

Ich selber habe auch zeitweilig einige Gassi- oder Pflegehunde. Allerdings stelle ich keine direkten finanziellen Bedingungen, horch aber was mir geboten wird und entscheide dann ob ich es mag oder nicht. So geht keine Partei eine direkte Verpflichtung oder Risiko ein. Das Offenlassen hat sich bei mir am Besten bewährt. Gutscheine, Naturalien sind ab und an auch nicht zu verachten.

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