Paket von Kleinanzeigen verloren gegangen?

3 Antworten

Ich hatte überlegt ihn noch auf Paragraph 447 des BGB hinzuweisen

Dir ist schon klar, dass Du lt. § 447 BGB die Übergabe an den Versanddienstleister nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern können musst?

...dabei habe ich sogar den Zahlungsbeleg der Poststelle aufbewahrt um nachzuweisen dass ich es verschickt habe.

Das ist kein Versandnachweis.

Wie hat der Käufer denn genau bezahlt?


Users517 
Beitragsersteller
 10.01.2024, 19:15

Überweisung

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Rasentraktor007  10.01.2024, 19:17
@Users517

Danke.

Dann lass Dich überraschen, ob wirklich Anzeige erstattet, ob es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt und ob der Richter dann Deinen Zahlungsbeleg als Übergabe- und Versandnachweis akzeptiert.

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Users517 
Beitragsersteller
 10.01.2024, 20:29
@Rasentraktor007

Ich frag mich eher ob Irgendein Richter oder Anwalt wegen 30€ ein Verfahren aufmacht

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Abwarten. Der Käufer ist das Risiko eingegangen und muss nun mit den Konsequenzen leben.

Ich würde ihn noch darauf hinweisen, dass Beleidigungen strafbar sind.


Users517 
Beitragsersteller
 10.01.2024, 19:07

Ich möchte nicht kleinlich sein, würde selbst wahrscheinlich so reagieren. Ich hatte überlegt ihn noch auf Paragraph 447 des BGB hinzuweisen

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Wenn es ein Paket war, ist es versichert mit Sendungsverfolgung, von daher verstehe ich das Problem überhaupt nicht.


Users517 
Beitragsersteller
 10.01.2024, 20:29

Sry mein Fehler habs verwechselt, war ein Päckchen ohne Nummer und Versicherung

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