Diebstahl bei Versand?

3 Antworten

Dann lass ihn mal ruhig zur Polizei gehen, die werden ihm dann folgendes mitteilen:

§ 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Ich hoffe für Dich, dass Du nicht mit PayPal W&D oder über "sicher bezahlen" akzeptiert hattest.

Deine Aufgabe war es, das Paket an ihn zu versenden. Alles was danach passiert ist, vor allem bei unversichertem Versand, ist nicht mehr dein Problem und du kannst auch nicht angezeigt werden.