Paket bekommen ohne Bestellung?

2 Antworten

Das BGB sieht in § 241a nicht vor, dass Du das Paket zurückschicken musst.

"Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat."

Mit anderen Worten: Nicht bestelte Ware kann man entsorgen oder verwenden, ohne dafür zu zahlen. Alles andere ist freiweilliges Entgegenkommen des Empfängers.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bei der Firma anrufen und fragen. Die sehen ja im System, was wer wo bestellt hat. Wenn die sagen du hast von dir aus was bestellt, geh mal zur Polizei und erkläre die Situation. Dann bist du auf der sicheren Seite, falls du irgendwann mal Pakete mit Rechnungen bekommst.

Sollte die Firma sagen, es ist ein Dankeschön von einer früheren Bestellung oder so, dann ist es ja geklärt

Viel Erfolg