Pädagogischer Mitarbeiter?

1 Antwort

Die Tätigkeit als Schulbetreuer*in ist oft eine, die tatsächlich rein auf Anlernen basiert. Das könnte also unter Umständen klappen, das kann sie versuchen.

Jobs hingegen, die explizit einen Abschluss im pädagogischen Bereich erfordern, kann sie vergessen. Diese Jobs unterliegen rechtlichen Vorgaben, die bei denen, die sie ausüben, einen solchen Abschluss zwingend vorschreiben. Da haben die jeweiligen Arbeitgeber auch keinerlei Spielraum, sie müssen sich dort zwingend an diese Gesetze und Verordnungen halten.