Darf eine ungelernte Person in der Schule als pädagogische Mitarbeiterin tätigt sein?

2 Antworten

Sie darf nicht als Lehrerin dort angestellt und tätig sein, nein. Aber es gibt inzwischen eine Jobs im schulischen Umfeld, in denen auch Unterstützungskräfte tätig sind, die keine fachlich passende Ausbildung haben müssen, beispielsweise Schulbegleiter. Und durch Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich und somit auch an Schulen kann es dann durchaus immer mal passieren, dass solche Kräfte spontan irgendwo Aufsicht machen müssen oder so. Und daraus wiederum kann sich dann eben auch ergeben, dass diese Person hier und da Schüler*innen mal was erklärt, denn sie wird dann ja kaum stoisch die Fragen der Kids ignorieren und nur stillschweigend aufpassen. Wäre ja auch keine sonderlich nette Situation für die Kinder, oder ;)?

Abgesehen davon, dass eine Rechtsanwaltsgehilfin keine ungelernte Person ist, wäre es schön, wenn sie das dürfte. Sie darf aber nicht. So genannte Quereinsteiger aus anderen Berufen, die überall gesucht sind, müssen ein abgeschlossenes Studium und eine Weiterbildung für den Schuldienst absolviert haben.

Rechtsanwaltsgehilfen haben meiner Meinung nach nicht studiert, sondern eine Ausbildung gemacht.

Gruß Matti