Sendungsverfolgung bei unversichertem Versand
Ich habe ein Päckchen ( ein Videospiel im Wert von 30€ ), per Post geschickt.
1,45€ Versand.
Da der Empfänger es nach 3 Tagen nicht hat und es nicht so weite Entfernung ist, hätte es schon längst da sein müssen.
Ich habe heute bei der Post einen Antrag ausgefüllt und die melden sich.
Das Päckchen ist ja gestempelt u.s.w
Werde ich da Erfolg habe, das die das bestätigen das es im Briefkasten gelandet ist bzw falls der Empfänger nur so tut als ob er es nicht hat, ist da dagegen was möglich mit Erfolg?
6 Antworten
Moin!
Wenn Du das Videospiel für 1,45 Euro Porto versandt hast, handelt es sich um einen Großbrief und nicht um ein Päckchen.
Da Du die Anschrift des Empfängers sicherlich handschriftlich auf den Brief geschrieben hast, kann es auch sein, dass die automatische Sortieranlage der Post diese nicht lesen konnte und die Sendung per Hand nachsortiert werden muss. Insofern kann eine Postlaufzeit von drei Tagen normal sein.
Grundsätzlich hast Du mit der Post einen Frachtvertrag gemäß §§ 407 ff. HGB i. V. m. §§ 631 ff. BGB geschlossen.
Ein Nachforschungsauftrag bei der Post ist in solchen Fällen immer sinnvoll. Es könnte beispielsweise auch sein, dass der Briefumschlag in der automatischen Sortieranlage kaputt gegangen ist. Mittels eines Nachforschungsauftrags kann die Sendung dann in der Regel aufgefunden werden.
Ich gehe davon aus, dass Du das Videospiel privat verkauft hast und auch der unversicherte Versand vereinbart war. In diesem Fall ist die Gefahr des Verlustes der Sendung auf dem Postweg als Du den Großbrief bei der Post aufgegeben hast auf den Käufer übergegangen. Sollte das Videospiel also trotz Nachforschung durch die Post nicht mehr aufgefunden werden, haftest Du gegenüber dem Käufer nicht.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Gruß
Natürlich: § 433 Abs. 2 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
In der Regel versendet man als Privatverkäufer erst nach Zahlungseingang.
Andernfalls wird der Käufer wohl nicht freiwillig zahlen.
Erstmal den Ausgang des Nachforschungsauftrags abwarten und dann dem Käufer ggf. eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises setzen.
bei einem Briefkasten einwurf wird keine Unterschrift gemacht. Demnach ist alles auf vertrauen. Zudem wenn es unversichtert ist. Normaler weise versichert man das als Privat verkäufer und rechnet den Preis der versicherung in den Kaufpreis mit ein :)
Pakete oder Päckchen werden, wenn sie angenommen werden, ja in so ein Unterschriften teil eingefügt (das was du immer unterschreibst wenn ein Paket kommt). Sobald die sehen da steht ne unterschrift kannst du davon ausgehen das der Käufer es erhalten hat.
nein unversichert
Ein Päckchen?
Denke eher es war ein Umschlag- dieser sollte in den Briefkasten geworfen worden sein. Aber einen Nachweis gibt es dafür nicht- hättest es mit Einschreiben schicken sollen, dann gibt es eine Art Garantie.
Musst der Käufer dann dennoch zahlen?