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2 Antworten

Wenn der Rechner Windows 11-kompatibel ist - einfach das entsprechende Windows-Update durchführen. Das ist bestenfalls ein Schönheitsfehler - aber kein Grund das Gerät umzutauschen.

Wenn der Rechner NICHT Windows 11-kompatibel sein sollte, wäre das ein Gewährleistungsfall, da das Gerät nicht die vereinbarte Tauglichkeit hätte.

Wenn eindeutig in der Anzeige steht das Windows 11 installiert ist dann kannst Du das Teil einfach zurückschicken und von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.