Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
ich habe eine wichtige Frage unser habe ich eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten.
ich bin mit einem falschen Kennzeichen auf der umweltplakette ( Eigentümer vor meinem Kauf) gefahren und in einer Umweltzone geparkt. So jetzt hat man mir das Schreiben geschickt in welchem mir 2 Ordnungswidrigkeiten / Vorwürfe gennant werden. Zuerst das falsch parken und dann noch die falsche umweltplakette und für beide soll ich jeweils zahlen? Ist das überhaupt möglich? Ich meine zu wissen dass bei 2 Ordnungswidrigkeiten nur die teurere beachtet wird?
bitte Hilfe
3 Antworten
Das ist genau die Frage, ob die falsche Umweltplakette überhaupt eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ansonsten hast du recht, zwei Owis werden tateinheitlich behandelt
Sind 2 unterschiedliche Sachen, wo man etwas falsch machen kann. Werden beide eigentlich gesondert betrachtet. Also jede einzeln für sich. Also wirst du für jede gesondert bestraft.
Also Strafe A für vergehen A und Strafe B für vergehen B.