Ordentliche oder außerordentliche Kündigung?

4 Antworten

Eigentlich ist die Kündigungsfrist einzuhalten, die in § 622 BGB festgelegt ist (je länger dabei, desto länger die Kündigungsfrist). Diese Fristen gelten nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber, aber in aller Regel steht im Arbeitsvertrag: jede Verlängerung der Kündigungsfristen gilt für beide Seiten. Damit gilt die längere Frist auch für den Arbeitnehmer. Teilweise gibt es auch Verlängerungen der Fristen im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Allerdings: Wenn der Arbeitnehmer ohne Einhalten der Frist geht, passiert in aller Regel nichts. Der Arbeitgeber müßte nachweisen, daß ihm ein konkreter finanzieller Schaden durch die Nichteinhaltung der Frist entstanden ist. In der Rechtsprechung scheint dies noch nicht oder extrem selten vorgekommen zu sein.
Problem: Wenn im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ausscheiden festgelegt ist, kann der Arbeitgeber diese Geldstrafe verlangen.
Bei fristloser Kündigung müssen entsprechende schwerwiegende Gründe vorliegen, § 626 BGB. Die müßte der Arbeitnehmer beweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

EpicBot 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 13:37

Was ein schmarrn. Was bringt mir zwei Wochen Kündigungsfrist, wenn ich eh noch fast nix kann und immer einen Kollegen brauche, der mir hilft und alles zeigt? Einarbeitung ist nicht fertig und stehe gerade mal am Anfang. Da gehe ich doch lieber gleich

Einen fuer eine fristlose Kuendigung ausreichenden Grund scheinst du ja nicht zu haben. Dann kannst du nur fristgemaess kuendigen oder deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu sofort bitten. Stimmt er zu, schliesst ihr den Vertrag und du bist raus. Stimmt er nicht zu, bleibt dir nur die fristgemaesse Kuendigung.

Nur wenn du Azubi bist, hast du keine Kündigungsfrist und kannst von Heut auf Morgen aufhören.

Sofern du ein normaler Arbeiter bist, hast du in der Probezeit eine Zweiwöchige Kündigungsfrist.

Eine Kündigung bedarf der Schiftform mit Unterschrift.

"Hiermit Kündige ich meinen Job fristgerecht zum 10.09.24"- als Azubi

Oder "Hiermit Kündige ich meinen Job fristgerecht zum ..(2Wochen) ich bin an einem Aufhebungsvertrag zum 10.09.24 Interessiert. " als Angestellter


EpicBot 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 17:58

Bin kein Azubi, bin normaler Angestellter

Das wäre ja fristlos. Gibt es einen Grund für eine fristlose Kündigung?

Wenn nicht, musst du die Kündigungsfrist einhalten - vermutlich 2 Wochen.