ordentliche kündigung der ausbildung?

2 Antworten

Ist das eine Kündigung während oder nach der Probezeit? Das ist schon ein Unterschied.

Während der Probezeit kannst Du jederzeit fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG), nach der Probezeit nur mit der Frist von vier Wochen wenn Du die Ausbildung aufgibst oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest (§ 22 Abs. 2 BBiG).

Je nachdem was zutrifft:

"Sehr geehrte(r)........

hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag fristlos während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 BBiG.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)"

oder

"Sehr geehrte(r)....

hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag nach § 22 Abs. 2 BBiG mit der Frist von vier Wochen zum....., da ich meine Ausbildung aufgebe (bzw. da ich mich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchte).

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

Falls Du noch Urlaubsanspruch hast, kannst Du diesen noch als Freizeitausgleich beantragen, falls er nicht mehr genommen werden kann, wird Dein AG ihn nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz auszahlen.


AlexF834 
Beitragsersteller
 28.02.2023, 16:03

Ich bin aus der Probezeit raus

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Hexle2  28.02.2023, 16:26
@AlexF834

Dann die zweite Variante, wenn Du Deine Ausbildung abbrechen willst. Möchtest Du allerdings die jetzige Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen, geht das mit der Kündigung nicht. Dann musst Du um einen Ausbildungsvertrag bitten

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Schaue mal im Intenet, da gibt es bestimmt Muster Kündigungen an denen Du Dich orientieren kannst. Wichtig ist bestimmt zu schreiben , zu wann du kündigst, das Datum des Schreibens und Deine Unterschrift. Den Grund musst Du glaube ich nicht angeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht