Ohne Gebetswaschung Koran hören oder Suren rezitieren?

4 Antworten

Schau hier. Viele sagen jedoch, dass ein Dschunub dies nicht darf:

Ein Dschunub kann kein gültiges rituelles Gebet verrichten. Des Weiteren darf er keinen Tawāf um die Kaaba vollziehen und außer bei Notwendigkeit sich nicht in der Moschee aufhalten. Außerdem darf er in seinem unreinen Zustand weder Koran-Exemplare berühren noch aus dem Koran zitieren.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dschan%C4%81ba

Ja darf man, es sei denn du hast kein Ghusl (Junub-Zustand).

Wenn du im Junub bist, ist für dich folgendes verboten:

  • Qur‘ān rezitieren
  • Qur‘ān anfassen
  • Qur‘ān lesen
  • Tawaf machen (in Hajj)
  • Die Moschee betreten.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wenn Allāh etwas verbietet, ist unsere Meinung bedeutungslos

Dumby435  03.08.2024, 15:30

Den Mushaf tragen** - Lesen und rezitieren ist ja im Prinzip hier das gleiche.

Und der Aufenthalt in der Moschee ist verboten. Bzgl. Betreten gab es ja Meinungsverschiedenheiten

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Ja das ist erlaubt solange du im kleinen muhdith Zustand befindest. Also wie du beschrieben hast.

Koran auf Arabisch hören ist kein Problem ohne Wudhu. Rezitieren nur mit Wudhu, es sei denn, du lernst eine Sure oder bringst einer anderen Person den Koran bei, dann ist es nicht nötig, Wudhu zu nehmen.

Es ist Sunnah, vor dem Schlafengehen Wudhu zu nehmen, weil man in dem Zustand die Jinn nicht so anzieht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid