Antwort
Hallo,
ich glaube ich weiß welches Objekt du meinst. Ist es der alte Gasthof in Krebs? Wenn ja dann steht der unter Denkmalschutz, ist von 1900 irgendwas. Zur Nutzungsänderung muß du dann auf jedenfall mit dem entsprechenden Verantwortlichen sprechen. Bei so alten Häusern kann das schwierig werden. Ansonsten mußt du immer einen Architekten zur Änderung der Nutzung hinzuziehen, bei entsprechenden Umbau kommt auch noch der Statiker hinzu. Also in deinem Fall wirst du Denkmalamt, Architekt und Statiker brauchen. Viel Glück