Nur ein paar stunden in der woche schwänzen(frage lesen!)?
Also ich mach abi, die 11 Klasse. Ich hab eine festen Ausbildungsplatz der Im August 2024 anfängt also bin ich jetzt nur jeden Tag in der schule damit ich die Schulpflicht erfülle. Macht für mich zwar kein sinn ich könnte besser arbeiten gehen als zur schule aber so ist halt die regel. Ich hab halt an ein paar tagen bis nachmittags so das ich meinem minijob oder anderen sachen überhaubt njcht nachkommen kann. Ich hatte letzte Woche ein gespräcg in der schule und ich muss echt regelmäßig kommen damit ich nicht 1000 euro strafe zahlen muss(ja das hat meinek lehrerin mir so gesagt) also gehe ich jetzt in die schule. Ich hab 3 mal die woche langschule. Insgeamt 3½ stunden in der woche sind im nachmittag, könnte ich die dann schwänzen aber sonst den rest jeden Tag kommen? Weil das ist ja echt nur ein bruchteil von dem Unterricht? Oder würde ich dann auch die 1000 euro zahlen müssen?
4 Antworten
Wenn du nach der 11. Klasse gehst hast Du 1 Jahr verschwendet, denn Du hast immernoch nur den mittleren Schulabschluss. Für Fachabi müsstest Du noch die 12. Klasse vollenden und für Abi noch die 13. Klasse.
An deiner Stelle wenn Du sowieso eine Ausbildung hast würde ich zwar schwänzen, aber nicht übertreiben damit.
Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.
Dann verletzt du trotzdem die Schulpflicht.
Oder würde ich dann auch die 1000 euro zahlen müssen?
Selbstverständlich. Du unterliegst noch der Schulpflicht und hast diese zu erfüllen, ob dir das gefällt oder nicht. Deine "Nebentätigkeiten" hast du so zu planen, dass sie zeitlich nicht mit deinem verpflichtendem Schulbesuch kollidieren.