Notfall - Kindesmutter verwehrt Umgang/Vaterschaft?
Guten Abend,
ich habe heute einen ziemlichen Schlag ins Gesicht bekommen. Meine Ex-Freundin und ich hatten einen heftigen Streit, der mal wieder damit geendet ist, dass sie mir verwehrt, unsere 8 Wochen alte Tochter zu sehen. Das ist nun schon das dritte Mal, weshalb ich heute erstmalig beim Jugendamt um Unterstützung gebeten habe.
Was ich nicht wusste: Um einen rechtlichen Anspruch auf den Umgang mit meinem Kind zu haben muss ich erstmal:
- Vaterschaft einklagen (Mich hat sie damals nicht mit angegeben)
- Sorgerecht beantragen (Weigert sie sich schon seit Beginn der Schwangerschaft)
- Umgang einklagen (Wollte sie auch nie, weil sie "flexibel" bleiben möchte)
Der Sachbearbeiter meinte, dass ich mit einer Verfahrensdauer von etwa 18 Monaten sowie Kosten i.H.v. 8000€ rechnen kann. Das finde ich schon ziemlich heftig, weil das bedeuten würde, dass ich meine Tochter erst wieder sehe wenn sie laufen und sprechen kann und sie ja dann auch noch kaum Bindung zu mir haben wird.
Mir geht es seit dem Gespräch unglaublich schlecht und ich möchte einfach nur wissen, ob jemand hier Erfahrung mit diesem Prozess hat und mir da weiterhelfen kann?
Es ist zwar noch Kontakt zur Kindesmutter vorhanden, sie weigert sich aber in allen drei Punkten sich mit mir zu einigen. Ich darf mein Kind also nur sehen, wenn sie es erlaubt, ob einmal pro Woche oder im Monat.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Simon
5 Antworten
Na, die ist ja lustig! Und sie lebt jetzt genau wovon?
Denn Unterhaltsansprüche hat sie somit auch nicht und wenn sie vom Amt lebt, dann werden die ihr schon erzählen, dass sie sich um die Anerkennung der Vaterschaft zu kümmern hat.
Im übrigen trägt bei einem Sorgerechts- und Umgangsverfahren eigentlich Jeder die Hälfte. Also wie der Sachbearbeiter da auf 8000 EUR kommt ist mir etwas schleierhaft.
Du solltest, alleine von den Kosten her, vielleicht auch überlegen ob ISUV was für dich ist. Mitgliedsbeitrag, einmalige Zahlung, Erstberatung um die 30 EUR so oft du willst bei verschiedenen Anwälten, etc.
Oder du wartest ab, ob sie sich bewegen muss wegen der Vaterschaftsanerkennung. Damit wäre ein Punkt dann schon mal erledigt und Sorge- und Umgangsrecht wo Zeiten festgelegt werden, kann man dann im zweiten Step machen.
Und je nach deinem Einkommen musst du natürlich auch schon mal den Kindesunterhalt beiseite legen, der sich für dich ergibt und ggf. darüber hinaus auch noch den Betreuungsunterhalt, falls du da noch leistungsfähig sein solltest.
Denn wenn es ums Geld geht, wird sie aber in der Regel ruck zuck auf eine Vaterschaftsanerkennung pochen!
Dinge wie Vaterschaft klärt man auch vor der Geburt und nicht erst danach.
Auf der anderen Seite bist du in dieser Konstellation auch nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn sie dich dann auf Unterhalt verklagen will, muss sie auch deine Vaterschaft angeben.
das ist falsch. er muss als nicht eingetragener rechtlicher vater derzeit überhaupt keinen unterhalt zahlen
für umgangsrecht benötigst du eine vaterschaftseintragung. solange du die nicht hast hast du weder anspruch auf umgang noch auf sorgerecht.
dein erster schritt ist also zum anwalt für familienrecht und lass ein vaterschaftsfeststellungsverfahren. wenn sie all das verweigert kann sie auch die kosten dafür tragen. bei geringem einkommen kannst du antrag auf beratungsbeihilfe und verfahrenkostenhilfe
Konsultire einen Anwalt für Familienrecht. Der und nur der, kann dir bei deinem Fall genaueres sagen.
Wende Dich an einen guten Fachanwalt für Familienrecht.
Zumindest die Erstberatung ist dort günstiger als achttausend € :)
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
echt du zahlst dann den anwalt? für die ersten schritte reicht auch der rechtspfleger im familiengericht/amtsgericht und nebenbei das vaterforum online. die erklären die nächsten und ersten schritte kostenfrei
Ich zahle liebend gerne Unterhalt, wenn ich dafür mein Kind sehen darf. Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie unsere Tochter so gegen mich verwenden wird..