Was bedeutet "ernsthaftes Interesse am Kind"?
Der Erzeuger meines 12 Monate altem Baby weiß seit Anfang der Schwangerschaft von der möglichen Vaterschaft. Mein Mann ist der rechtliche Vater und zieht es auf wie sein eigenes. Deshalb habe ich zu dem Erzeuger gesagt, dass ich es besser fände, wenn wir keinen Kontakt mehr hätten, was er ohne Probleme so akzeptierte. Seitdem hat er genau zwei Nachrichten geschrieben, in denen nur 'Hallo, wie geht's dir?' stand. Ich habe nicht geantwortet.
Ich glaube nicht, dass er Umgang einklagen möchte, aber sollte er es tun, wie stehen seine Chancen? Sind diese zwei Nachrichten, die nicht mal auf das Kind bezogen sind, Interesse genug? Weiß jemand was 'ernsthaftes Interesse am Kind' genau bedeutet?
5 Antworten
Das ist zwar eine juristische Frage, die kann für einen speziellen Fall hier nicht beantwortet werden, aber ich denke mal 2 Nachrichten in 18 Monaten ist da zu wenig.
Außerdem gibt es noch weitere Voraussetzungen:
Anhaltspunkte für das Bestehen ernsthaftem Interessens
Als mögliche Anhaltspunkte hierfür gelten beispielsweise:
das Begleiten der Mutter zu Vorsorgeterminen bzw. zur Entbindung oder der geäußerte Wunsch hierzu
Kennenlernen des Kindes kurz nach der Geburt oder der geäußerte Wunsch hierzu
Bemühen um Kontakte mit dem Kind und Wunsch nach Umgang
Äußern der Bereitschaft, ( auch finanziell) Verantwortung zu übernehmen
Der Umgang muss dem Kindeswohl dienen, darf mithin nicht eine seelische Belastung für das Kind darstellen. Der Gesetzgeber hat sich diesbezüglich an den Voraussetzungen für den Umgang anderer Bezugspersonen, wie etwa Großeltern oder Geschwister, orientiert. Dies dürfte allerdings problematisch sein, da eben gerade keine sozial-familiäre Beziehung in den hier skizzierten Fällen besteht und diese Kriterien daher nicht ohne weiters übertragbar sind.
Danke für die ausführliche Antwort. Genau so etwas habe ich gesucht.
Wieso sollte er das Kind aus der Familie reißen. Ein umgangsrecht steht ihm allerdings zu.
antwortest du nicht, kann dir das negativ ausgelegt werden
Hätte er nach meinem Kind gefragt, hätte ich ihn wahrscheinlich geantwortet, aber er hat nur nach mir gefragt und ich möchte keinen Kontakt. Zumindest keinen der nicht das Kind betreffen würde.
Nimm mal obiges Urteil als Denkansatz ...... hier hat der biologische Vater keine Aussicht auf Erfolg.
Um ein Umgangsrecht zu erstreiten, müsste der biologische Vater die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten.
Nein kann er nicht informiere dich beim jugendamt..
wenn er in den nächsten 12 monaten agiert kann er alles möglich einklagen. zum einen kann er die vaterschaft einklagen und feststellen lassen. sobald diese festgestellt und eingetragen ist, hat er auch automatisch anrecht auf das gemeinsame sorgerecht und umgang mit seinem kind.
was du tust derzeit ist das recht des kindes mit füßen treten. es hat das recht auf wissen über seine herkunft. die herkunft verschleierst du, indem du irgendeinen typen als vater servierst, der es nicht ist. das solltest du ändern.
ernsthaftes interesse am kind zeigt er dann, wenn er anfängt zu agieren: dich auffordert endlich die vaterschaft ordentlich zu klären und zu erklären, den umgang einzuleiten und sich um das kind beginnt im rahmen des umgangs zu kümmern.